Unzulässige Kreditgebühr – keine vollständige Verjährung

Ob Raten-, Auto- oder Immobilienkredit spielt keine Rolle. Enthält der Kredit ein „Bearbeitungsentgelt“ ist das laut Bundesgerichtshof (BGH) unzulässig und Verbraucher können es zurückfordern. Berufen sich Banken auf Verjährung, ist in vielen Fällen nicht die komplette Rückforderung verjährt. Wird das Entgelt anteilig mit der Rate beglichen, sind Entgelte der Raten ab 2013 noch nicht verjährt.

Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs im Jahr 2014 zu den unzulässigen Bearbeitungsgebühren bei Krediten ist eine Welle von Rückforderungen in Gang gesetzt worden. Banken und Schlichtungsstellen arbeiten immer noch die Beschwerden ab. Viele Verbraucher freuen sich mittlerweile über bereits erhaltene Erstattungen. Herr A. hatte auf Anraten der Verbraucherzentrale den Ombudsmann als Schlichter eingeschaltet, da seine Volksbank seit Ende 2014 die Erstattung verweigerte. Sie schrieb, dass das Urteil für „Immobiliendarlehen nicht anwendbar“ sei. Das sei wiederum „fernliegend“ entschied der Ombudsmann in seinem Schlichtungsspruch im Januar 2016, woraufhin die Volksbank erfreulicherweise im Februar 2016 über das eigentliche Entgelt von 507,50 € hinaus noch 136,88 € an Zinsen zahlte.

Schwieriger ist es in den Fällen, in denen sich Banken seit 2015 bis heute pauschal auf Verjährung berufen. Denn oft ist nicht die komplette Summe des Bearbeitungsentgelts verjährt! Hier kommt es laut BGH streng darauf an, wann die Bank das Entgelt „erlangt“ hat. Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden: Wird  das  Entgelt mitfinanziert oder nur anteilig mit jeder einzelnen Darlehensrate entrichtet?

Herr B. hatte 2011 ein Darlehen bei seiner Hausbank aufgenommen, wonach das besagte Entgelt von über 1.000 € nicht Bestandteil des Darlehensnennbetrages, sondern lediglich in den zurückzuzahlenden Gesamtbetrag eingerechnet wurde. Das Bearbeitungsentgelt ist laut BGH-Urteil vom Mai 2014 „in diesem Fall bis zu den Fälligkeitsterminen der einzelnen Raten gestundet und wird erst mit diesen erbracht“. So hat Herr B. erst mit jeder einzelnen Rate das anteilige Bearbeitungsentgelt pro rata temporis gezahlt. Mithin wären 2016 auch nur die bis Ende 2012 gezahlten Raten verjährt und er könnte noch die Entgelte der seit Januar 2013 gezahlten Raten zurückfordern.

Auf Anraten der Verbraucherzentrale wendet sich auch Herr B. an den für seine Bank zuständigen Ombudsmann. Für Verbraucher besteht hier zunächst die Schwierigkeit darin, erst mal aus den Vertragsunterlagen herauszulesen, wann das Entgelt überhaupt entrichtet wurde? Denn Banken bedienen sich sehr unterschiedlicher Vertragskonstruktionen. In jedem Fall wäre zu prüfen, ob das Entgelt lediglich zum Nettodarlehensbetrag hinzu addiert und somit auf alte Raten verteilt wurde. Im Zweifel sollte man sich mit Krediten vor 2013 an eine Verbraucherzentrale wenden.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sonja Bürgel aus Elsfleth in Niedersachsen.
Ende des Beitrags 1-2016-094-2338

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