Timor Leste bzw. Osttimor: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 21.07.2023 (Unverändert gültig seit: 02.09.2014)

Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Friedlich verlaufene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen und das Ende der erfolgreichen internationalen UNMIT-Mission 2012 sind Spiegelbild für den Rückgang der innenpolitischen Spannungen in Timor-Leste. Derzeit ist die Sicherheitslage stabil, jedoch bergen soziale Unterschiede Konfliktpotential. Reisende sollten regelmäßig die lokalen Medien und ortskundige Kontaktpersonen konsultieren, um über mögliche kurzfristige Veränderungen der Sicherheitslage informiert zu sein. Demonstrationen, politische Versammlungen und größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden, da diese kurzfristig und unvorhergesehenerweise eskalieren können.

Reisende nach Timor-Leste sollten sich vor der Einreise bei der – für die konsularische Betreuung von EU-Staatsangehörige in Notfällen zuständigen – portugiesischen Botschaft in Dili (Tel. +670 7234755) nach der aktuellen Sicherheitslage erkundigen und über gültige Reisedokumente verfügen, um jederzeit das Land verlassen zu können.

Außerdem wird ausdrücklich empfohlen, dass sich Deutsche, die sich – auch nur vorübergehend – in Timor-Leste aufhalten, in die Krisenvorsorgeliste der zuständigen Botschaft Jakarta eintragen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können. Zur Registrierung: http://service.diplo.de/registrierungav

Kriminalität

Kriminalität in der Form von Taschendiebstählen, (bewaffneten) Überfällen und Einbrüchen tritt landesweit, aber am häufigsten in der Hauptstadt Dili auf. In manchen Fällen zielt sie direkt auf Ausländer. Sporadisch kommt es außerdem zu Gewalttaten lokaler Banden, insbesondere in Dili und Baucau. In der Vergangenheit wurden vereinzelt auch Ausländer Opfer dieser Bandenrivalitäten.

Straßenverkehr

Das Straßennetz in Timor-Leste, vor allem außerhalb Dilis, ist größtenteils in einem sehr schlechten Zustand. Insbesondere nächtliche Fahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Besondere Vorsicht ist bei Überlandfahrten während der Regenzeit angeraten, da insbesondere in den Bergregionen Aileu, Manatuto, Ainaro und Manufahi Straßen in kurzer Zeit durch Unterspülung unbefahrbar werden. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse, Taxis) sind oft überfüllt und entsprechen nicht internationalen Sicherheitsstandards.

Erdbeben

Timor-Leste liegt in einer Erdbebenzone.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht mit einer eigenen Botschaft in Timor-Leste vertreten. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist die Botschaft Jakarta. In dringenden Notfällen können sich deutsche Staatsangehörige im Rahmen der konsularischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten an die portugiesische Botschaft in Dili wenden.

Embaixada de Portugal em Dili
Edificio Acait – Av. Presidente Nicolau Lobato
Fax: + 670 3312526
Tel: +670 3312533, +670 3312534, oder +670 3312536
E-Mail: embaixada.portugal@embpor.tp

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen ab Einreisedatum mindestens sechs Monate und mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Einreisesichtvermerke werden bei Ankunft in Dili auf dem Internationalen Flughafen Comoro ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- USD für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt dann 30,- USD pro vier Wochen. Bei einer Einreise auf dem Landweg über Indonesien muss vorher ein Visum beantragt werden.

Zuständig ist die Vertretung von Timor-Leste in Kupang / Westtimor:
Consulate General of Timor-Leste
Jl. Eltari II
Kupang / Nusa Tenggara Timur
INDONESIA
Telefon: +62 813 3936 7558 oder +62 813 3913 7755
Telefax: +62 3808 554 553

Herrn Feliciano da Costa
Consul General
Mobiltelefon: +62 813 3947 4266
E-Mail: felizcosta@gmail.com

Herr Afonso Pereira
Immigration Officer
Mobiltelefon: +62 821 4526 9184
E-Mail: imigrasaun.tl@gmail.com oder migrationattache.tl.kpg@gmail.com

Vor Ausreise ist eine Ausreisesteuer in Höhe von 10,- USD zu zahlen.

Die Einreise nach Timor-Leste auf dem Luftweg kann derzeit nur über Singapur, Indonesien oder Australien erfolgen. Dortige Einreisebestimmungen sind daher ggf. ebenfalls zu beachten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de  ansehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgift wird gewarnt, ebenso vor Mitnahme/Transport oder Aufbewahrung von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts. Bei Rauschgiftdelikten – auch in kleinen Mengen – drohen empfindliche Strafen.

Sexueller Missbrauch von Minderjährigen steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.

Bei Verstößen gegen die lokalen Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit schwierigen Haftbedingungen gerechnet werden.

Medizinische Hinweise

Die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung sind in Timor-Leste minimal. Die portugiesische und die australische Botschaft verfügen jeweils über einen Arzt mit kleinem Behandlungszimmer, wo eine einfache ambulante Behandlung möglich ist. Das staatliche Krankenhaus in Dili ist deutlich unterversorgt und kaum eine Hilfe in dringenden Notfällen. Besucher sollten über eine Reiseversicherung mit Rettungsmöglichkeit nach Australien oder Singapur verfügen.

Saisonal sind Denguefieber und Malaria während und nach den Regenzeiten häufig. Durchfallerkrankungen finden sich über das ganze Jahr. Japanische Enzephalitis in ländlichen Gebieten. Timor-Leste ist bisher tollwutfrei.

Empfohlene Impfungen schließen einen Schutz gegen Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, Hepatitis A und B und bei entsprechender Exposition gegen Japanische Enzephalitis und Typhus ein.

Chronisch Kranke sollten erforderliche Medikamente mitführen, in den Apotheken vor Ort ist nur eine minimale Auswahl vorhanden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

 

Ende des Beitrags EEE-1-2014-245-1347-2   
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung des obigen Beitrages ergeben. Etwaige rechtliche Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Ratgebers durch einen Rechtsanwalt beraten.
Hinweis: Sollte im obigen Text die männliche Form gewählt sein, erfolgte dies lediglich aus Gründen der Lesbarkeit. Der Textinhalt bzw. die Angaben beziehen sich aber auf die Angehörigen aller Geschlechter.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*