Tara – Verpackungen mitbezahlen oder nicht – Die Frage des Tages

Frage

Was ich tun kann, wenn ein Verkäufer auf dem Markt sich beharrlich weigert, Tara abzuziehen Es handelt sich beispielsweise um Oliven und losen verkauften Käse. Es gibt ständig Auseinandersetzungen deswegen, er wird unsachlich und unhöflich.

Auch in einem Supermarkt stehen am Stand für eben diese lose Waren (Oliven u. ä.) Plastikbehälter zur Verfügung, die aber erheblich schwerer sind, als die Tara, die die Kasse beim Bezahlen automatisch abzieht. Das Personal meint, es könne nichts dagegen tun, die Kasse sei so eingestellt.

Antwort

Beim Verkauf von loser Ware darf das Verpackungsmaterial wie Papier, Tüten oder Kunststoffschalen nicht mitgewogen und in die Preisberechnung einbezogen werden. Das legt die Eichordnung fest. Die Regelung gilt sowohl für das Wiegen an der Bedienungstheke als auch für Selbstbedienungswaagen.

Nur das Mitverwiegen von sehr dünnem Papier oder dünner Folie kann von den Überwachungsbehörden toleriert werden, wenn die Verpackung maximal ein Gramm wiegt.

Wenn sich ein Händler auf Ihre Beschwerde hin uneinsichtig zeigt, können Sie sich an die zuständige Eichbehörde wenden. Die Eichbehörden ahnden Verstöße gegen eichrechtliche Bestimmungen mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld.

(Stand. 06.12.2013)

Ein Beitrag / Verbrauchertipp / Rezept unserer/s Leserin/s Horst Esslinger aus Blankenfelde in Brandenburg.


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