Mini-Fotovoltaikgeräte sind die Lösung für Mieter, die ihren eigenen Strom erzeugen und verbrauchen wollen.
Die Sonne als Energiequelle zu nutzen, ist für viele Hausbesitzer schon längst selbstverständlich. Solarstromanlagen findet man auf vielen Dächern. Seit Kurzem haben auch Mieter von Wohnungen außerdem die Möglichkeit, Mini-Solaranlagen auf dem Balkon anzubringen. Großer Vorteil der Geräte ist ihr unkomplizierter Aufbau und der geringe Platzbedarf. Zieht man um, kann man sie einfach mitnehmen.
Die Technik ist ansonsten die gleiche wie bei den Dach-Anlagen: In beiden Fällen produzieren Solarmodule aus Sonnenenergie Strom. Im Solarmodul wird die Sonnenenergie in Gleichstrom umgewandelt. Der Gleichstrom wird im Wechselrichter wiederum in Wechselstrom umgewandelt, der in das Wohnungs- oder Hausnetz eingespeist wird.
Die Geräte im Hausnetz benutzen dann vorrangig den Sonnenstrom – und erst, wenn dieser nicht zur Verfügung steht, greifen sie auf das übliche Stromnetz zurück. Der Stromzähler dreht sich also langsamer, wenn die Sonne scheint.
Allerdings darf man nicht die gleichen Erträge wie bei Anlagen vom Dach erwarten. Während die Module auf dem Dach mehrere Tausend Kilowattstunden erzeugen, sind es bei den Solargeräten auf dem Balkon nur wenige Hundert Kilowattstunden. Das ist selbst bei gleicher Leistung der Fall, da der Anstellwinkel zur Sonne auf dem Dach besser ist. Balkongeräte lassen sich häufig nur senkrecht anbringen, sodass im Laufe des Tages mehr Schatten darauf fällt.
Vor allem aber können auf einem Dach einfach mehr Module untergebracht werden als auf dem Balkon oder der Terrasse. Klassische Solaranlagen auf Dächern fangen bei etwa 15 Modulen an, häufig sind es mehr. Der Trend geht deutlich zu Solarstromanlagen, die große Teile beziehungsweise das ganze Dach bedecken und mit einem Batteriespeicher kombiniert werden. Oft wird der erzeugte Strom dann zusätzlich für die Wärmepumpe oder für das Laden von Elektroautos genutzt.
Eine typische Fotovoltaikanlage für den Balkon besteht hingegen aus ein bis zwei Modulen. Die kleinsten Vertreter leisten circa 150 Watt, die größten rund 600 Watt. Mit den Höchstwerten lassen sich im Schnitt 570 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen. Dies entspricht knapp 20 Prozent des Stromverbrauchs des deutschen Durchschnittshaushalts.
Daher wird dazu geraten, wer als Hausbesitzer die Möglichkeit hat, sollte die fest installierte Dachanlage der Mini-Variante vorziehen. Solange die Steckdosen-Solaranlage zusammen mit der fest installierten nicht die bürokratische Grenze von zehn Kilowatt Spitzenleistung überschreitet, kann sie aber durchaus eine sinnvolle Ergänzung sein.
Dafür sind die kleinen Anlagen für die Steckdose aber etwas für eine neue Zielgruppe, Denn ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Nutzer sie selbst installieren können. Auch bei einem Umzug sind sie schnell ab- und wieder angebaut. Damit sind sie auch für Mieter interessant, die ihren eigenen Strom erzeugen und verbrauchen wollen. Das ist für viele durchaus faszinierend.
Die Installation ist unkompliziert. Im Prinzip werden die Geräte einfach an eine Steckdose angeschlossen. Gemäß der neuen Norm DIN VDE 0100-551-1 dürfen sie in jeden Stromkreis angeschlossen werden. Für einen normgerechten Anschluss muss dieser Stromkreis eine Einspeisesteckdose aufweisen, die mit der maximalen Einspeiseleistung gekennzeichnet ist. Hersteller können aber auch Geräte anbieten, die an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden.
Nicht nur bei der Leistung, sondern auch bei den Kosten sind die Unterschiede bei Dach- und Balkonanlagen groß. Einsteiger-Fotovoltaikanlagen fürs Dach beginnen bei 6.000 Euro inklusive Installation. Steckdosen-Solargeräte in guter Qualität mit Modul, Wechselrichter, Befestigungssystem und Anschlussleitung gibt es inklusive Versandkosten schon ab 440 Euro. Das bedeutet: Balkonanlagen amortisieren sich nach sechs bis sieben Jahren.
Wer ein Solargerät auf dem Balkon installieren will, muss sichergehen, dass der Stromzähler nicht rückwärts läuft. Das würde passieren, wenn die Anlage mehr Strom einspeist, als im Haushalt verbraucht wird. Rechtlich sind Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn sie einen Zähler mit Rücklaufsperre haben. Dies kann durch eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber oder dem Messstellenbetreiber sichergestellt werden.
Kundenfreundliche Netzbetreiber stellen dafür ein einseitiges Anmeldeformular zur Verfügung und erheben außerdem keine Kosten für den Zählerwechsel. Für alle anderen Netzbetreiber ist ab Mai 2019 ein bundesweit einheitliches Anmeldeverfahren verpflichtend.
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