Weniger Strahlen, bitte! – Kaum ein Patient besitzt dieses Dokument. Doch es wäre sinnvoll!
Den Röntgenpass tragen viele Ärzte immer bei sich. Doch sind sich die Mediziner bewusst, dass viele Menschen nichts von der Existenz eines solches Dokuments wissen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg ist dafür verantwortlich, die Strahlenbelastung der Bevölkerung zu erfassen und zu bewerten. Ein Röntgenpass ist nach Ansicht der Behörde unverzichtbar, um Patienten und Ärzten einen Überblick über alle im Lauf des Lebens erfolgten Untersuchungen zu ermöglichen. Besonders wichtig ist er für Kinder und jüngere Menschen, die strahlenempfindlicher sind als ältere Personen.
Die Röntgenverordnung verpflichtet Praxen und andere Einrichtungen dazu, das Dokument zu verwenden. Bei Röntgenuntersuchungen sind Röntgenpässe bereitzuhalten und der untersuchten Person anzubieten, heißt es in § 28, Absatz 2. Verzeichnet werden der Arzt oder die Institution, in der die Maßnahme stattfindet, die Körperregion, die Art der Untersuchung und das Datum.
Wo man den Pass bekommt
Dazu bekennt sich der Berufsverband der Radiologen ohne Einschränkungen. Er sieht neben den Radiologen aber auch weitere Fachgruppen in der Pflicht, die Pässe anzubieten: etwa Orthopäden, Gynäkologen und andere „Teil-Radiologen“. Sie sind ebenfalls in den Kreis der Pass-Aussteller mit einzubeziehen. Soweit die Theorie.
Tatsächlich wird dieser Absatz der Röntgenverordnung oft vernachlässigt. Der Röntgenpass ist im Alltag noch nicht angekommen. Wer ihn vom Arzt nicht erhält, kann ihn auf der Onlineseite des Bundesamts für Strahlenschutz (bfs.de) bestellen und bei der nächsten Untersuchung ausfüllen lassen. Auch verschiedene Krankenkassen bieten ihn zum Herunterladen auf ihren Internetseiten an.
Im Jahr 2012 wurden in Deutschland etwa 135 Millionen Röntgenmaßnahmen durchgeführt. Damit ist die Häufigkeit in den vergangenen 10 Jahren etwas rückläufig. Allerdings hat die Zahl der Röntgenuntersuchungen in der Zahnmedizin zugenommen und vor allem die Anzahl der relativ dosisintensiven Computertomografien.
Einen Schwellenwert für die medizinische Strahlenexposition gibt es nicht, um deren diagnostischen Nutzen trotz der Risiken nicht einzuschränken. Aber natürlich muss der Arzt jede einzelne Röntgenuntersuchung begründen. Die Strahlenbelastung sollte so gering wie irgend möglich bleiben. Deshalb wird den Patienten geraten, nachzufragen, warum eine Röntgenuntersuchung nötig ist. Sie sollten auch fragen, ob man nicht ein anderes bildgebendes Verfahren anwenden kann.
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