Rezeptgebühr – So können Sie sich befreien lassen – ein Ratgeber

Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Rezept für vom Arzt verschriebene Medikamente oder Hilfsmittel in der Apotheke einlösen, müssen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten. Aktuell beträgt sie zehn Prozent der Kosten. In der Regel sind das mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro.

Menschen, die ständig Medikamente brauchen und wenig Geld zum Leben haben, haben durch diese Zuzahlungen oft sehr hohe zusätzliche Belastungen. Sie können sich jedoch für den Rest des Jahres davon befreien lassen, sobald die Kosten zwei Prozent ihrer jährlichen Brutto-Einkünfte übersteigen. Für chronisch Kranke, die – etwa wegen Diabetes – mindestens einmal im Quartal beim Arzt sind, liegt die Grenze bei einem Prozent.

Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Einreichen müssen Sie neben einer Bestätigung des Arztes, dass Sie chronisch krank und in Dauerbehandlung sind, sämtliche Originalbelege für Ihre Zuzahlungen. Mithilfe Ihrer Kundenkarte, auf der diese Zuzahlungen gespeichert sind, kann Ihr Apotheker Sie beim Zusammenstellen der Belege und beim Berechnen der geleisteten Zuzahlungen unterstützen.

Liegen Ihre Kosten regelmäßig über der Belastungsgrenze, können Sie schon zu Beginn des Jahres bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Dafür entrichten Sie ein Prozent Ihrer Einkünfte vorab.

Für Kinder bis 18 Jahre werden keine Zuzahlungen fällig. Blutzuckerteststreifen sind für sie ebenfalls zuzahlungsfrei.

Stand: 1. April 2019

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Dennis Scherf aus Bonn in Nordrhein-Westfalen.
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