Rechtsirrtum bzgl. Sperrmüll – ein Ratgeber

„Ich darf was dazustellen, wenn mein Nachbar seinen Sperrmüll auf die Straße stellt.“

Nein, das ist nicht zulässig. Für jeden Haushalt ist einmal jährlich eine Sperrmüllabfuhr in der Abfallgebühr enthalten (jede weitere kostet zusätzliche Gebühren, z. B. in Bremen 67 Euro). Bei der Beantragung müssen Sie die Gegenstände für den Sperrmüll auflisten, damit die Touren vom Volumen her geplant werden können. Wenn jeder etwas dazustellt, wird das schwierig.

Übrigens: Jeder Haushalt darf in der Regel maximal fünf Kubikmeter Sperrmüll rausstellen. Somit sind Haushaltsauflösungen vom Sperrmüll ausgenommen.

Man darf auch nichts von Sperrmüllhaufen wegnehmen, das erfüllt sogar den Tatbestand des Diebstahls. Allerdings ist es sicher etwas anderes, wenn Sie sich einen alten Stuhl mitnehmen, als wenn Sperrmüll organisiert ausgeweidet wird. Denn Sperrmüllhaufen ziehen auch Diebe an, die alles mitnehmen, was sich verkaufen lässt. Die, die meist in den Abendstunden organisiert den Sperrmüll durchsuchen, dabei mitten auf der Straße stehen bleiben und somit zusätzlich auch noch den fließenden Verkehr behindern, sind sogar gewerblich arbeitende Diebe. Sie schädigen uns alle. Bekommen die Entsorgungsbetriebe letztlich nur noch den tatsächlichen Müll ohne die sonstigen „wertvollen“ Rohstoffe, bleibt als Folge nur, dass die Müllentsorgungsgebühren für alle erhöht werden müssen, da der Erhalt dieser „wertvollen“ Rohstoffe und deren Verwertungserlös in die Gebührenplanung mit einfließen und fest eingeplant sind. In Bremen werden z. B. rund 45.000 Sperrmüllaufträge pro Jahr bearbeitet. Wenn die Entsorgungsmitarbeiter mit ihren Spezialfahrzeugen bei den Sperrmüllhaufen ankommen, sind fast immer 90 Prozent des Metallschrotts und der großen Elektrogeräte bereits gestohlen. Jedes Jahr verschwinden allein in Bremen Metalle im Wert von etwa 200.000 Euro, die eigentlich dem Gebührenhaushalt und damit allen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern zugutekommen sollten.

Deshalb gilt für alle Bürger: Augen auf, es kann niemandem egal sein. Nötigenfalls rufen Sie die Polizei. Diese sehr gut vorwiegend aus dem Personenkreis der Ost- und Südeuropäer, aber auch Nordafrika organisierten Sperrmülldiebe direkt anzusprechen kann nicht geraten werden, zum einen lassen sie sich davon nicht beeinflussen und zum anderen werden sie mitunter sehr rabiat und bedrohen die sich beschwerenden Anwohner. Meist sind sie zu mehreren, der Anwohner alleine und wenn die Polizei dann tatsächlich kommt und den Vorfall nicht als zu unwichtig und nachrangig bewertet hat und auf sich warten lässt, sind die Diebe weitergefahren und es steht Aussage gegen Aussage.

Was können Sie gegen den Sperrmüllklau tun?

  • Wenn Ihr ausgedientes Möbelstück oder Elektrohaushaltsgerat noch gebrauchsfähig ist, können Sie es einer Gebrauchtwaren-Initiative überlassen. Kontaktadressen gibt es im Internet oder bei den Entsorgungsbetrieben.
  • Bei einigen Recycling-Stationen können Sie sogar direkt Sperrmull und Elektrogeräte kostenlos abgeben. Meist können zu fast allen Recycling-Stationen Metalle – vom Fahrrad bis zur Gardinenstange – direkt abgegeben werden.
  • Beim Neukauf von Elektrohaushaltsgeräten bietet der Handel oft auch die kostenlose Rücknahme des alten Geräts an.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Rüdiger Bamter aus Bremen.
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