Wohngeld zahlt der Staat an diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse allein nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung in einem Neubau oder in einem Altbau liegt, ob sie mit öffentlichen Mitteln gefördert oder freifinanziert ist.
Wohngeld kommt aber nicht automatisch ins Haus. Voraussetzung ist ein Wohngeldantrag. Beim Ausfüllen helfen die örtlichen Wohngeldstellen oder auch die Mietervereine.
Ob und wie viel Wohngeld tatsächlich gezahlt wird, hängt ab von der Familiengröße, dem Familieneinkommen, der Mietbelastung und dem Wohnort. In speziellen Wohngeldtabellen kann dann die Höhe des Zuschusses abgelesen werden.
Familiengröße:
Hier zählen alle zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder mit, also Ehepartner, Kinder, Eltern, Enkel oder Nichten und Neffen.
Familieneinkommen:
Hier müssen die Einnahmen aller Familienmitglieder errechnet werden. Hierzu gehören Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Renten und Arbeitslosengeld. Abgezogen werden dürfen hiervon Freibeträge für Werbungskosten, Kindergeld und bestimmte Unterhaltsverpflichtungen. Schwerbehinderte, Alleinerziehende (ab 01.01.2002), haben zusätzliche Freibeträge, genauso wie Kinder zwischen 16 und 24 Jahren. Als allgemeine Freibeträge können Arbeitslose 6%, Rentner 10 %, Beamte 20% und Arbeitnehmer 30% abziehen.
Mietbelastung:
Bei der Mietbelastung zählt alles mit, was der Mieter für seine Wohnung zahlen muß, also Miete und Nebenkosten bis auf die Heiz- und Warmwasserkosten. Zusätzlich müssen aber noch Mietobergrenzen berücksichtigt werden. Diese Obergrenzen richten sich nach Alter und Ausstattung der Wohnung sowie nach einer Mietenstufe, in der alle Städte und Kreise eingruppiert worden sind.
Wohngeld wird von den zuständigen Ämtern in der Regel jeweils für zwölf Monate bewilligt.
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