Krankenkasse – Rettende Rückkehr – ein Versicherungsratgeber

Viele Privatversicherte können sich die Monatsbeiträge nicht mehr leisten. so gelingt der Ausstieg. der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht einfach, aber unter Umständen möglich.

Mal ehrlich, wer kann schon bei seinem Berufseintritt ahnen, was er 40 Jahre später einmal verdient oder wie hoch seine Rente bzw. Pension sein wird? Versicherte der privaten Krankenkassen (PKV) sollten dieses Kunststück aber fertigbringen. Sie müssen frühzeitig abschätzen, ob sie sich die gesundheitliche Luxusversorgung im Alter überhaupt leisten können.

Generell stellt sich die Frage: Reicht meine Rente, um die Beiträge zu bezahlen? Etwa 120.000 PKV-Versicherte, so der Verband der Privaten Krankenversicherung, hatten 2014 Schwierigkeiten, für ihre Prämien aufzukommen – sie mussten in den sogenannten Notlagentarif. Viele würden nur zu gerne in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurückkehren. Aber das ist nicht so einfach.

Steigende Prämien

Die Krankenkassen-Fachberater der Verbraucherzentralen kennen die Sorgen. Solange die PKV-Versicherten noch im Berufsleben stehen, können sie die steigenden Prämien meist bezahlen. Im Rentenalter ist das anders. Wer monatlich weniger als 2.500 Euro Bruttoeinkünfte erwartet, sollte sich Gedanken machen.

Im Schnitt stiegen die Prämien der PKV zwischen 2000 und 2010 pro Jahr um 5,2 %, so das Ergebnis einer Anfrage von „Die Linke“ an die Regierung (Nr. 17/9330). Die PKV versucht das allerdings zu relativieren. 2014 habe es für Millionen Privatversicherte angeblich gar keine Erhöhung gegeben, allenfalls geringe Anpassungen.

Wer aber in einem geschlossenen Tarif landet, muss mit weit mehr rechnen. Denn in diesem Fall werden keine jüngeren – potenziell gesünderen – Beitragszahler mehr aufgenommen. Die Prämien steigen schneller. 15 % sind dann noch harmlose Steigerungen. Die Aufnahme in die GKV könne die Rettung sein.

Seit 2013 ist die Rückkehr leichter geworden. Wer – wenn auch nur für kurze Zeit – pflichtversichert wird, darf danach auch in der GKV als freiwillig Versicherter bleiben. Allerdings gilt es rechtzeitig zu handeln. Die Rückkehr sollte man noch vor dem 55. Lebensjahr angehen, danach ist sie nahezu ausgeschlossen.

Zurück in die GKV

Angestellte bis 55 Jahre

In die GKV können Sie zurückkehren, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen (inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld) unter die sogenannte Jahresentgeltgrenze fällt. Derzeit (Februar 2016) liegt sie bei 56 250 Euro, für Versicherte, die am 31. Dezember 2002 bereits privatversichert waren, bei 50.850 Euro.

Krankenkassen-Experten empfehlen, mit dem Arbeitgeber „eine Teilzeitbeschäftigung für ein Jahr festzulegen“, damit der Versicherte die Einkommensgrenze unterschreitet.

Ist der Ehe- oder Lebenspartner allerdings gesetzlich versichert, kommt ein unbezahlter Urlaub oder ein Sabbatical (oder das Sabbatjahr – auch als Forschungssemester oder Freisemester bekannt) infrage. Ein Sabbatical ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Der Angestellte kann in dieser Zeit in die Familienversicherung aufgenommen werden. Endet die Auszeit, bleibt er auch weiterhin freiwillig versichert. Der Grund: Im Jahr 2013 wurde den Versicherten das Recht auf eine obligatorische Anschlussversicherung zugesprochen (§ 188, Abs. 4, SGBV).

Auch die Arbeitslosigkeit bietet die Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren. Wer bei einem Jobwechsel auch nur für mehrere Wochen arbeitslos wird, kann sich wieder gesetzlich versichern lassen – vorausgesetzt, er bezieht Arbeitslosengeld I.

Selbstständige bis 55 Jahre

Im Vergleich zu Angestellten haben sie es weit schwerer, wieder in die GKV aufgenommen zu werden. In der Regel muss die Selbstständigkeit aufgegeben und ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Jahresentgeltgrenze angenommen werden. Die Selbstständigkeit darf allenfalls nebenberuflich weitergeführt werden. Das bedeutet, dass man in der Selbstständigkeit weniger verdienen darf als im Angestelltenverhältnis.

Wer sein Geschäft ganz aufgibt und maximal einen 450-Euro-Job hat, kann wiederum in die Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners eintreten, sofern dieser gesetzlich versichert ist.

Über 55-jährige

Für Privatversicherte über 55 ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nahezu ausgeschlossen. Hier scheinen nur zwei Wege realistisch.

Wer in den vergangenen fünf Jahren zumindest 1 Tag in der GKV versichert war, hat ein Recht darauf, wieder aufgenommen zu werden, wenn er arbeitslos wird oder unter die Jahresentgeltgrenze rutscht. Privatversicherten ohne eigenes Einkommen bietet sich der Weg in die Familienversicherung des Partners. Die Aufnahme muss aber vor der Rente beantragt werden, da man sonst die Einkommensgrenze für Rentner zumeist überschritten wird.

FAZIT: Wer über 55 Jahre alt und selbständig ist und die private Krankenklasse nicht bezahlen kann, dem bleibt nur der Gang in die Sozialhilfe – soviel mal zu dem von der Politik vielgepriesenen Grundsatz, dass in Deutschland Krankenversicherungspflicht für alle besteht und niemand ohne Krankenversicherungsschutz bleibt.

Diese Hinweise erfolgen ohne Gewähr und ersetzen nicht eine möglicherweise notwendige Rechtsberatung. Hinweis hierzu: Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder und auch Antragsteller ausreichend und richtig zu beraten, auch wenn es gegen ihre eigenen Interessen geht. Leider verweigern das aber viele Krankenkassen in der Praxis.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s J. K. aus Bremen.
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