Knöllchen im Urlaub – ein Ratgeber

Fragen an den Rechtsanwalt

Sie haben im Urlaub einen Strafzettel erhalten? Wo ist besondere Vorsicht im Straßenverkehr angebracht?

In der EU gilt mittlerweile, dass in allen Ländern grundsätzlich auch alle Strafzettel, die an Verkehrsteilnehmer aus anderen Staaten verhangen wurden, vollstreckt werden. Also, besser bezahlen, wenn man keine Einwendungen einlegen will, und es nicht drauf ankommen lassen!

Zur Vermeidung etwaiger Knöllchen lohnt es sich vor allen Dingen, sich vor der Abreise über die Regeln im jeweiligen Land, das man besuchen will, zu informieren.

In einem Land, einer Stadt und einer Region sollten Sie aber besonders aufpassen.

Italien: Dort kann das Befahren einer Zona a traffico limitato sehr teuer werden. Hier handelt es sich um verkehrsbeschränkte Zonen. Es gibt sie in fast jedem Dorf. In diesen Zonen darf nur in bestimmten Zeiten gefahren werden. Die Art und Weise, wie die Überwachung durchgeführt wird, entscheidet die jeweilige Gemeinde. Somit kann es von Ort zu Ort abweichend sein. Meist werden einfahrende Autos von Kameras fotografiert. Das kostet meist jeweils 100 Euro. Da die Kameras immer wieder fotografieren, kann es sehr teuer werden. Fährt jemand also mehrfach auf den gleichen Parkplatz, dreht also Runde um Runde um irgendwann einen frei werdenden Parkplatz zu bekommen, riskiert er, jedes Mal von der Kamera fotografiert worden zu sein und muss für jedes Mal bezahlen. Da gibt es aufgrund der geschaffenen Gesetzeslage keine Ausnahme. Jede „Runde“ kostet somit erneut!

London: Dort gilt eine Registrierungspflicht, wenn man mit einem Auto (ab 1205 Kilogramm) in die Low Emission Zone einfahren will. Bestimmte Fahrzeuge alter Emissionsklassen sind nämlich gebührenpflichtig. Wer sich nicht registriert hat, wird in der Regel mit bis zu 1.500 britische Pfund Strafe sanktioniert.

Kroatien: An der kroatischen Adria ist kostenfreies Parken fast gar nicht mehr möglich. Es geht meist nur noch gegen Zahlung einer Gebühr. Hat man mal ein  Knöllchen bekommen, empfiehlt es sich, die Kosten in Höhe von etwa 13 Euro sofort zu bezahlen. Leider passiert es nicht selten, dass gerade Ausländer kein Knöllchen an der Frontscheibe ihres Fahrzeugs vorfinden. Dann erhält man fast immer später Post von findigen Anwälten im Briefkasten vor, in der dann horrende Mahngebühren gefordert werden. Diese Verfahrensweise ist wahrscheinlich nicht rechtens, aber aktuell grundsätzlich noch nicht endgültig und rechtskräftig entschieden (Stand Sommer 2020).

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Kathrin Schauber aus Hartenstein in Sachsen.
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