Keine Krankenversicherung? Wir haben die Lösung und können helfen!

Das Problem haben viele Selbständige. Meist trifft es die Solo-Selbständigen. Schlechte oder sogar fehlende Umsätze, keine Einnahmen und was ist die Folge?

Die Selbständigkeit will oder kann man nicht aufgeben. Hartz4 will man nicht, da in der Regel für den Antrag seitens der Jobcenter grundsätzlich die Abmeldung des Gewerbes und somit Beendigung der selbständigen Tätigkeit verlangt wird. Auch wenn man nur eine kurze Zeit überbrücken will. Wie weit dieses behördliche Verlangen willkürlich erfolgt, soll an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Obwohl die Gesetze nicht hinter diesem grundsätzlichen Verlangen stehen, zeigt die Praxis, dass – möglicherweise aus Gründen der Einfachheit und Arbeitsersparnis – die Jobcenter fast nie einen Leistungsbezug bei gleichzeitiger Fortführung der Gewerbetätigkeit ermöglichen.

Tatsache ist, in einer solchen Situation muss man sich andere Lösungen überlegen. Also werden zuerst einmal die eigenen Möglichkeiten ausgelotet. Sofern noch Rücklagen vorhanden sind, bringt das etwas Zeit, aber meist haben Selbständige wenig oder gar keine Rücklagen.

Also bleibt nur: Es muss gespart werden. Nur wo und bei welchen Ausgaben? Da kommt es dann auch schnell dazu, dass fällige Zahlungen verschoben werden. Rechnungen werden erst nach der ersten oder mehreren Mahnungen bezahlt, was sich auch daran orientiert, wie gut der Kontakt zum Zahlungsempfänger ist. Kammerbeiträge, fällige Steuern, Versicherungsbeiträge u. ä. werden ebenfalls so spät wie irgendwie möglich bezahlt.

Solange die Zahlungen dann doch noch erfolgen, hat man vielleicht nur etwas Ärger verursacht. Problematisch wird es, wenn die Summe der noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen  unüberschaubar wird und die Begleichung nicht mehr planbar ist. Dann droht neben dem juristischen Ärger und den damit verbundenen Mehrkosten und Folgen, wie Zwangsvollstreckung, Verlust der Bonität etc., bei den Versicherungen auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

Speziell bei der Krankenversicherung kann das fatale Folgen haben. Gerät der Versicherte mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann – und wird – die Krankenkasse nach aller Erfahrung die Leistungen versagen. Hierbei geht es gar nicht mal darum, was die Krankenversicherung will, nein, der Gesetzgeber hat das so vorgesehen. Die Krankenkasse stellt alle Leistungen ein und verlangt meist auch noch die Rückgabe der Krankenversicherungskarte zurück. Die Möglichkeit, die Rückgabe der Versicherungskarte verhindern zu wollen, indem der Schuldner die Aufforderung der Krankenversicherung ignoriert, kann man gleich wieder vergessen. Die Krankenkasse kann die Karte auch online über die Arztpraxen sperren lassen. Der Versicherte hat dann nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Ob ein Besuch bei einem Arzt eine Notfallbehandlung ist oder nicht, entscheidet dann der jeweilige Arzt. Da die Krankenkassen sehr schnell damit sind, ihres Erachtens nicht notwendige Ausgaben dem behandelnden Arzt zu belasten, sollte man es sich nicht zu einfach vorstellen, von einem Arzt als Notfall behandelt zu werden. Alles in allem bei zunehmendem Alter eine hochproblematische Situation mit hohem Risiko. Die Leistungsbeschränkung der Krankenkasse auf Notfallbehandlungen dauert dann so lange an, bis alle offenen Beiträge vollständig bezahlt sind, und was die Sache noch verschärft ist die Tatsache, dass Monat für Monat die Schulden bei der Krankenkasse höher werden, da trotz Leistungsverweigerung die vollen Beiträgen bezahlt werden müssen. Hinzu kommen noch die extrem hohen – vom Gesetzgeber abgesegneten – Mahnkosten und Verzugszinsen. Das Ende vom Lied ist dann fast immer, dass man aus dieser Verschuldung nicht mehr herauskommt.

Nun stellt sich die Frage, wie mit der Situation bzgl. des fehlenden Krankenversicherungsschutzes umzugehen ist. Wie bekommt man wieder vollständigen Krankenversicherungsschutz?

Wir beraten Sie gerne! Unsere Hinweise haben bei strikter Einhaltung bisher immer zu neuem Krankenversicherungsschutz geführt.

Was machen wir:

  • Wir erfassen Ihre Gesamtsituation im Rahmen eines persönlichen Gespräches oder einem entsprechenden Fragebogen und nötigenfalls weiteren Nachfragen.
  • Danach zeigen wir Ihnen auf, auf welchem Wege Sie wieder vollständigen Krankenversicherungsschutz bekommen können.

Was wir nicht machen:

  • Wir machen keine Rechtsberatung! Grundsätzlich liegt es in Ihrer Entscheidung, ob Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen wollen oder müssen. In Einzelfällen weisen wir Sie möglicherweise auf dieses Erfordernis hin.
  • Unsere Empfehlungen basieren auf ausreichenden Erfahrungen zum Krankenversicherungsrecht.
  • Wir verkaufen oder vermitteln keine Versicherungen und nehmen auch keinen Kontakt zu Versicherungen auf.

Voraussetzung für unsere Hinweise:

  • Ihre vollständige und den Tatsachen entsprechende Schilderung aller Ihrer Umstände und Gegebenheiten und Beantwortung unserer Nachfragen.
  • Beachten Sie bitte, schon die kleinste nicht erwähnte Einzelheit kann dazu führen, dass ein Fall völlig anders bewertet werden muss.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an KV-i24s (@) 123mail24 . com. Schildern Sie uns Ihr Problem. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen. Hilfreich im Sinne der Sache, als auch, um Missbrauch vorzubeugen, sind folgende Angaben erforderlich: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht und vollständige Adresse. Alle uns mitgeteilten Informationen und Daten werden von uns vertraulich behandelt und uns zur Bearbeitung Ihres Problems gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert, aber an keinen Dritten weitergegeben.

 

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