Immobilie durch Erbbaurecht – ein Ratgeber

Frühjahr 2018: Eigenheime liegen in der Ära des Niedrigzinses im Trend und viele tragen sich mit dem Wunsch nach einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung. Dadurch steigen naturgemäß die Baulandpreise.

Wie die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkasse (LBS) meldet, sind die Kosten für Grundstücke in einigen Regionen Deutschlands in den vergangenen fünf Jahren um bis zu 45 Prozent gestiegen. Wer in solchen Ballungsgebieten lebt, die sehr hohen Kosten für Baugrund scheut und daher nach Alternativen zur Erfüllung des Traums von der eigenen Immobilie sucht, sollte laut der Bausparkasse eine nicht jedem bekannte Option in Betracht ziehen. Eine Möglichkeit, Kosten einzusparen, bieten Erbbaurechte. Statt Grund und Boden zu kaufen, erwerben Bauherren hier das Recht, ein Grundstück über einen bestimmten Zeitraum – häufig 60 bis 99 Jahre – zu nutzen und zu bebauen. Erbbaurechtsgeber können Kommunen, Stiftungen oder Kirchen sein, aber auch Privatleute. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann ebenso wie die auf dem Grundstück stehende Immobilie verkauft oder vererbt werden.

Für das Erbbaurecht wird ein jährlicher Erbbauzins fällig, der im Schnitt bei drei bis vier Prozent des Grundstückwertes liegt und während der Laufzeit angepasst wird. Ein Rechenbeispiel: Möchte man sein Haus etwa auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück errichten, ergibt sich bei der Variante Erbbaurecht eine jährliche Belastung von etwa 5.700 Euro. Die Immobilie selbst können die angehenden Hausbauer über eine klassische Baufinanzierung mit Bausparvertrag bei einem Kreditinstitut finanzieren. Das Erbbaurecht kann gerade in Regionen mit hohen Grundstückspreisen eine Alternative zum Kauf sein. Der geringere Kapitalbedarf bringt Vorteile bei der Finanzierung.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Peter Glück aus Laufen in Bayern.
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