Ihr gutes Recht (9213) – ein Ratgeber

Vermietung an Feriengäste können die Nachbarn nicht verhindern

Nachbarn können es einer Eigentümerin nicht verbieten, ihre Wohnung an Touristen zu vermieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst klargestellt. In einem Mehrfamilienhaus im Emsland sorgte das Kommen und Gehen von Kurzzeitmietern für Verärgerung unter den Miteigentümern. Per Mehrheitsbeschluss änderten sie die Teilungserklärung und untersagten die Vermietung an Touristen. Die betroffene Eigentümerin wehrte sich – mit Erfolg. Gemäß dem BGH-Urteil dürfen einem Miteigentümer gewährte Rechte nicht wieder genommen werden. Um ein Verbot der Kurzzeitvermietung in der Teilungserklärung festzulegen, reicht ein Mehrheitsbeschluss nicht aus: Einstimmigkeit ist zwingend erforderlich. Aktenzeichen: V ZR 112/18

Bei der Vermietung an Angehörige die Mietwohnung besser leer überlassen als mit Möbeln

Achtung, Steuerfalle beim Vermieten an eigene Kinder: Vermieter, die an Verwandte eine Wohnung inklusive Einbauküche, Waschmaschine oder anderen Möbeln überlassen, sollten das Inventar beim Mietpreis berücksichtigen. Denn wer seine Ausgaben für das Mietobjekt in voller Höhe bei seiner Steuer absetzen will, muss auch von Angehörigen mindestens 66 Prozent der marktüblichen Miete verlangen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst klargestellt: Werden Möbel oder Geräte mitvermietet, gilt grundsätzlich die – in der Regel deutlich höhere – Vergleichsmiete für möblierte Wohnungen. Fazit: Um den Mietpreis günstig zu halten, Wohnimmobilien an Kinder & Co besser leer vermieten. Wer sich spendabel zeigen will, kann dem Nachwuchs die Ausstattung auch schenken. Aktenzeichen: IX R 14/17

Bei Eigenbedarfskündigungen müssen die Gerichte Härtefälle genauer prüfen.

Mieter können sich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unter Verweis auf einen Härtefall wehren. Ist ihnen ein Umzug unzumutbar, z.B. weil sie hochbetagt oder schwer krank sind, dürfen sie trotz Kündigung in der Mietwohnung bleiben. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Gerichte nun noch genauer prüfen, ob ein Härtefall vorliegt. Dazu kann z.B. ein Gutachter hinzugezogen werden, der die tatsächliche körperliche und psychische Verfassung des Mieters untersucht. Schematische Urteilsbildungen, bei denen je nach Alter des Mieters oder Art der Krankheit automatisch einer Partei das größere Interesse am Mietobjekt zugesprochen wird, sollen künftig vermieden werden. Aktenzeichen: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17

Neue Regeln für das Baukindergeld: Frist verlängert, Zeitdruck verringert

Seit Kurzem gelten neue Bedingungen für das Baukindergeld: Nach Einzug in das eigene Zuhause haben Käufer und Bauherren nun sechs statt bisher drei Monate Zeit, den Förderantrag für Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Auch für diejenigen, die eine bereits selbstbewohnte Immobilie erwerben, wurde die Antragsfrist auf sechs Monate nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags erhöht. Mit dem Förderantrag bei der KfW beginnt eine weitere Frist: Antragsteller müssen innerhalb von drei Monaten die erforderlichen Dokumente in das Zuschussportal der KfW hochladen, um nachzuweisen, dass sie förderberechtigt sind: z.B. Einkommensbescheide, Grundbucheintrag und die Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt (EMA). Denn gefördert wird nur der Hauptwohnsitz.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ulf Wagenknecht aus Mülheim in Nordrhein-Westfalen.
Ende des Beitrags 1-2019-213-1313
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