Ihr gutes Recht (8154) – ein Ratgeber

Eigentümer können zum Verkauf ihrer Wohnung verpflichtet werden
Eigentümer einer Wohnung können in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, ihre Immobilie zu verkaufen. Das berichtet die Zeitschrift „Meine Wohnung unser Haus“ des Eigentümerverbandes Haus und Grund Deutschland unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (Az.: 318 S 50/15). Als Voraussetzung für einen verpflichtenden Verkauf wird darin genannt, dass ein Eigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, dass den Miteigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht zugemutet werden kann.

Beamte müssen sich in ihrem Urlaub erholen
Beamte, die in Vollzeit und fünf Tage pro Woche arbeiten, haben in der Regel einen Urlaubsanspruch von z. Zt. 30 Tagen im Jahr. Ganz beliebig dürfen sie diese Tage allerdings nicht nutzen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Denn per Gesetz sind Staatsdiener dazu verpflichtet, sich im Urlaub zu erholen. Nebentätigkeiten oder auch Ehrenämter dürfen sie in den Ferien deshalb nur dann ausüben, wenn es die Erholung nicht beeinträchtigt und der Arbeitgeber diese genehmigt hat. Auch die Verteilung des Urlaubs über das Jahr ist zumindest teilweise vorgeschrieben: Mindestens ein längerer Erholungsurlaub ist den Angaben zufolge Pflicht. Drei Wochen lang sollte er in etwa sein. Beamte können also etwa nicht alle zwei Monate jeweils eine Woche frei nehmen. Trotz der Pflicht zur Erholung verfällt auch der Urlaubsanspruch von Beamten, wenn sie ihn nicht nutzen, so wie bei Angestellten auch. Der Dienstherr muss die freien Tage oder Wochen genehmigen und kann Anträge ablehnen, zum Beispiel dann, wenn mehrere Kollegen parallel Urlaub haben wollen und deshalb zu viel Arbeit liegen bleiben würde.

Kaminofen und Beeinträchtigung von Nachbarn
Mit der Frage, ob der Betrieb eines Kaminofens eine von dem Nachbarn hinzunehmende Beeinträchtigung darstellt, musste sich das Landgericht (LG) in Dortmund beschäftigen. Dieses entschied, dass sofern ein Nachbar vom Betrieb eines Kaminofens beeinträchtigt wird, dieser von den Eigentümern und Bewohnern des angrenzenden Grundstücks die Unterlassung zukünftiger Beeinträchtigungen verlangen kann. Denn sofern der Kaminofen Rauch entwickelt, der vom Geruch her deutlich wahrnehmbar ist und Feinstaub enthält, so liegt eine entsprechende Beeinträchtigung vor. Bei einem Betrieb an mehr als acht Tagen im Monat für mehr als fünf Stunden liegt keine nur unwesentliche und deshalb zu duldende Beeinträchtigung vor. LG Dortmund vom 3.4.2009, Az.: 3 0 29/08

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s John Lührs aus Reinfeld in Schleswig-Holstein.
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