Ihr gutes Recht (8147) – ein Ratgeber

Haupterbe ist nicht automatisch Alleinerbe
Wer in einem Testament als Haupterbe bezeichnet wird, ist nicht automatisch Alleinerbe. Das gilt vor allem, wenn der Erblasser den Begriff nicht mit der Gesamtrechtsnachfolge verknüpft hat. Denn bei der Auslegung eines Testaments kommt es nicht auf die Wortwahl, sondern auf den wirklichen Willen des Erblassers an, befand das Kammergericht Berlin (Az.: 26 W 57/16), berichtete die Zeitschrift „NJW Spezial“.

Vergütungsanspruch bei Rufbereitschaft
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten für eine Rufbereitschaft bezahlen. Ob diese währenddessen tatsächlich zur Arbeit gerufen werden, spielt dabei zunächst keine Rolle, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Anspruch auf Vergütung haben Arbeitnehmer in jedem Fall, aber in unterschiedlicher Form: Bleibt der Bereitschaftsdienst ohne Arbeitseinsatz, ist eine gesonderte Vergütung zulässig, in Form einer Pauschale etwa. Wird jemand während der Rufbereitschaft zur Arbeit gerufen, gilt das als ganz normale Arbeitszeit. Und die müssen Arbeitgeber auch normal bezahlen. Wer aus der Rufbereitschaft zur Arbeit geht, hat deshalb je nach Wochentag und Uhrzeit Ansprüche auf Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit.

Einbruch beim Nachbarn: NICHT den Helden spielen
Gute Nachbarn achten aufeinander. Doch was, wenn man plötzlich verdächtige Personen und möglicherweise Einbrecher auf dem Nachbargrundstück bemerkt? In solchen Fällen sollte man nicht den Helden spielen, sagt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Wenn Sie etwas Entsprechendes beobachten, gilt es immer über die 110 die Polizei zu verständigen und weiter aufmerksam zu beobachten. Währenddessen am Telefon bleiben, um der Polizei fortlaufend Hinweise zu geben. Gut ist es auch, wenn man sich das Kennzeichen eines verdächtigen Fahrzeugs notiert, die Fluchtrichtung von Tätern und Personenbeschreibungen merkt.

Ein Gartenhaus in einer Wohnanlage bedarf der Zustimmung
Eigentum ist nicht immer frei nutzbar. Zumindest gilt das in Wohneigentumsanlagen. Wollen einzelne Eigentümer dort ihr Sondereigentum verändern und verbessern, müssen sie im Zweifel um Erlaubnis fragen. So darf zum Beispiel im Garten einer Wohnanlage ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer kein Gartenhaus errichtet werden, wenn sich dadurch das architektonische und ästhetische Bild der Wohnanlage verändert, entschied das Amtsgericht (AG) München (Az.: 484 C 22917/16 WEG), wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtete.

Starke Zugluft in einem Passivhaus rechtfertigt eine Mietminderung
In Passivhäusern müssen Bewohner mit einem gewissen Maß an Zugluft leben. Denn das lässt sich bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung konstruktionsbedingt nicht gänzlich vermeiden. Zieht es allerdings zu sehr, kann das unter Umständen als Mangel gelten, entschied das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main (Az.: 33 C 1251/17(76)). Wurden die Mängel durch eine nicht korrekte Regulierung der Lüftungsanlage und ungeeigneter Zuluftdurchlässe verursacht, ist eine Mietminderung von zehn Prozent gerechtfertigt, heißt es in der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (4/2018) des Deutschen Mieterbundes (DMB). Und das nicht nur in den Wintermonaten, sondern ganzjährig.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Lorret aus Seeland in Sachsen-Anhalt.
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