Guyana: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 21.07.2023 (Unverändert gültig seit: 05.08.2014)

Letzte Änderung: Datumsaktualisierung – keine inhaltlichen Änderungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Bedingt durch die weit verbreitete Gewaltkriminalität sollte man vor allem in Georgetown, entlang der „Eastcoast of Demerara“, in der Gegend von Buxton, Friendship und Annandale sowie auf der Strecke zwischen Timehri (internationaler Flughafen) und Linden besondere Vorsicht walten lassen. Beim Befahren der Küstengewässer ist Vorsicht geboten. Dort werden immer wieder Boote überfallen, wenn auch bisher hauptsächlich Fischerboote.

Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollten nur Hauptstraßen, nicht aber Nebenstraßen genutzt werden. Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen, vermeiden Sie nach Möglichkeit Tankstellenbesuche nach Einbruch der Dunkelheit, da es bei dieser Gelegenheit zu gelegentlichen Überfällen kam. Nehmen Sie keine Anhalter mit.

Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Vergewissern Sie sich, dass Ihnen niemand folgt, nachdem Sie von einer Bank Bargeld abgehoben haben.

Zu Vorsicht wird bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen geraten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man grundsätzlich nicht mehr unterwegs sein. Während der Reise sollten Sie Ihr Gepäck nicht aus den Augen lassen. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen.

Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Die Landessprache in Guyana ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

Infrastruktur

Die touristische Infrastruktur befindet sich noch im Aufbau.

Flugverkehr

Reisen ins Landesinnere werden in der Regel vom Regionalflughafen Ogle aus mit ein- oder zweimotorigen Flugzeugen durchgeführt.

Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von ca. GYD 4.500,00 zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.

Geld / Kreditkarten

Gängige Währungen können in Hotels, Wechselstuben und in den meisten Banken getauscht werden. Von Umtausch auf der Straße wird wegen der Betrugsgefahr abgeraten. Einige Banken wechseln nur USD. Traveller Cheques werden von den meisten Banken akzeptiert. Zahlung per Kreditkarte (z.B. Mastercard, Visa) ist zumindest in der Hauptstadt in den größeren Hotels, Restaurants, Reisebüros und einigen Geschäften möglich. In Abhängigkeit vom aufstellenden Kreditinstitut akzeptieren nicht alle Geldautomaten gängige Kreditkarten / sonstige Bankkarten.

Straßenverkehr

Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist nur teilweise ausgebaut, die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil kurvenreich. Wegen der vielen Sandstraßen, Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten.

Relativ preisgünstige Taxis stehen in den Küstenstädten zur Verfügung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Lichtbild muss vorhanden sein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für die Einreise nach Guyana und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

Hinweise für die Einreise Minderjähriger

Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Sonstiges

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

An- bzw. Abreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.

Medizinische Hinweise

Bei Einreise aus gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieber-Impfung für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Die offizielle Liste der Gelbfiebergebiete findet sich unter www.who.int.
Außerdem kann ein Gelbfieber-Impfnachweis bei anschließender Weiterreise in manche Drittländer (s. www.who.int) verlangt werden, da Guyana selbst zu den  Gelbfieberendemiegebieten zählt. Davon unbenommen ist daher die dringende Empfehlung zur Gelbfieber-Impfung vor Einreise nach Guyana.

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. gegen Polio (Kinderlähmung); gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und ggf. gegen Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Denguefieber

Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

Chikungunya

Seit Januar 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (St. Martin, u. a.) erste bestätigte Erkankungsfälle von Chikungunya in Guyana. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die unten genannten persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen

  • ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig, in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Es besteht ganzjährig ein hohes Übertragungsrisiko im ganzen Land, außer an der Küste (dort geringes Risiko). Als malariafrei gelten Georgetown und New Amsterdam.

Je nach Reiseprofil ist daher eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe, d.h. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin  oder  Mefloquin,  sehr empfehlswert, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

HIV/AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist flächendeckend insbesondere in ländlichen Gebieten nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Medikamente für den Eigenbedarf sollten aus Deutschland mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

 

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