Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen mit Lichtschranken

Messtechnik (Einsatz): Lichtschranken (Stativ)

mögliche (typische) Fehlerquellen: Folge:
Eichung abgelaufen falsche Messwerte
Testmessungen versäumt falsche Messwertanzeige
Anlage horizontal schräg aufgestellt falsche Messwerte
Abtastfehler falsche Messwerte
mehrere Fahrzeuge nebeneinander Messung unter Umständen ungültig

 

Zugelassene Messanlagen (typisch): Eso μP80 Eso LS 4.0 Eso Einseitenmessgerät (neue Version)

Lichtschrankenmessungen: Lichtschranken arbeiten nach dem Zeit/Weg-Messprinzip. Die Messanlagen Eso μP80 und LS 4.0 bestehen aus einem dreiteiligen, röhrenförmigen Lichtwerfer und einem analog gebauten Lichtempfänger, die am rechten und linken Straßenrand aufgestellt werden. Das Einseitenmessgerät besteht aus vierteiligen Lichtsensoren, ein Lichtempfänger ist nicht nötig. Eine getrennte Fotoanlage übernimmt die Registrierung der Fahrzeuge. Bei der Durchfahrt eines Fahrzeugs werden die Lichtstrahlen abgedeckt und, nach der Ausfahrt aus dem Messbereich, wieder freigegeben. Gemessen wird die Durchfahrtszeit zwischen den Lichtstrahlen.

Messarten: Mit Lichtschranken kann sowohl der ankommende wie auch der abfließende Verkehr gemessen und, dank zweier Fotoanlagen, gleichzeitig fotografisch registriert werden. Die Fahrtrichtung wird automatisch erkannt und auf das Registrierfoto eingeblendet.

Messablauf: Die Durchfahrtszeiten zwischen 3 Lichtstrahlen, die im Abstand von 25 cm zueinander (Eso LS4 12,5 cm) senkrecht zur Fahrbahnachse in einer Höhe von rund 60 cm quer über die Straße vom Lichtwerfer zum Lichtempfänger verlaufen, werden von 2 voneinander unabhängigen Quarzuhren gemessen. Dies geschieht getrennt für die Ein- und Ausfahrt des Fahrzeugs (letzteres nicht beim Einseitenmessgerät). Die gemessenen Durchfahrtszeiten werden dann geräteintern von der Auswertesoftware miteinander verglichen: Stimmen sie überein, so ermittelt daraus der Rechner das Fahrtempo nach der Formel: ‚Geschwindigkeit = Strecke/Zeit‘. Das Registrierfoto wird aus Gründen der gerichtlichen Beweisbarkeit bereits nach der 1. Einfahrtsmessung ausgelöst, die ermittelte Geschwindigkeit aber erst nach der Ausfahrt und Verifizierung auf das Foto eingeblendet.

Toleranzen: Von der gemessenen Geschwindigkeit werden drei Stundenkilometer bis 100 km/h, beziehungsweise 3 % bei über 100 km/h abgezogen. Messabweichungen, die aufgrund besonderer Umstände oder Messfehler festgestellt werden, sollen gesondert berücksichtigt werden.

Eichung: Das Messgerät muss eine gültige Eichung haben. Die Eichfrist kann dem Eichschein entnommen werden. Bei ungeeichten Messanlagen kann die Messsicherheit nicht garantiert werden. Anhand der Lebensakte des Gerätes kann geprüft werden, ob und gegebenenfalls wann Reparaturen am Gerät vorgenommen wurden.

Testmessungen: Vor Messbeginn und am Ende des Negativfilms müssen Testmessungen durchgeführt werden, die fotografisch registriert werden. Dadurch werden unter anderem die korrekte Übertragung und Einblendung der Daten auf den Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden könnten.

Aufstellfehler: Eventuelle Abweichung von der horizontalen Längsachse der Fahrtrichtung erhöht das Risiko eines Abtastfehlers (siehe unten). Wenn das Gerät nicht exakt senkrecht zur Fahrtrichtung aufgestellt wird, führt dies immer nur zu Gunsten der Betroffenen zu geringeren Geschwindigkeitsanzeigen als tatsächlich gefahren.

Abtastfehler: Beim Abtastfehler handelt es sich um das mögliche Abtasten verschiedener, herausragender, meist keilförmiger Fahrzeugteile, zum Beispiel der Oberkante einer Stoßstange. Korrekt müsste aber nur ein und derselbe Punkt abgetastet werden. Die Folge könnte dann eine Verkürzung der Messbasis sein, die vom Gerät zum Errechnen der Geschwindigkeit angesetzt wird. Wenn diese 3 verschiedenen Abtastpunkte im gleichen Abstand voneinander liegen, so würde dies das Messgerät nicht als Messfehler erkennen (5 cm Abtastfehler ergeben einen 25 %igen Messfehler). Da dieser Fehler aber sowohl an der Front wie auch am Heck des Fahrzeugs in gleicher Höhe passieren müsste, ist seine Wahrscheinlichkeit sehr gering.

Mehrere Fahrzeuge auf dem Foto: Befanden sich im Messbereich mehrere Fahrzeuge (Foto), die sich zum Teil überschatteten, und kann der Messwert nicht eindeutig einem der Fahrzeuge zugeordnet werden, so darf eine solche Messung nicht ausgewertet werden.

Allgemeines: Da die Zeit zwischen der Einfahrt in die Lichtschranke und der Fotoauslösung bekannt ist, kann ein Sachverständiger anhand einer fotometrischen Auswertung des Fotos die zurückgelegte Strecke ermitteln und die Geschwindigkeit zu Vergleichszwecken nachrechnen. Welche Fahrzeugteile sich in der Aufstellhöhe des Messgerätes befunden haben, kann man am Fahrzeug selbst (Front und Heck) überprüfen, um einen möglichen Abtastfehler auszuschließen.

Einseitenmessgerät: Für diese neue Anlage fehlen noch genügend ausreichende gutachterliche, gesicherte Aussagen über mögliche Messfehler.

Allgemeines: Eine Überprüfung der Messwerte durch einen Sachverständigen ist in den meisten Fällen möglich, da Registrierfotos angefertigt werden.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ernst Koschner aus Bochum in Nordrhein-Westfalen (NW / NRW).
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