Garantieverlängerung – lohnt sich das? – ein Versicherungsratgeber

Immer wieder stehen Verbraucher vor der Frage, ob sich beim Kauf eines Mobiltelefons (Handy) oder einer Kaffeemaschine lohnt, eine Garantieverlängerung abzuschließen.

Bevor Verbraucher zusätzlich Geld für Garantieversprechen ausgeben, sollten sie bedenken, dass Produktmängel meist relativ schnell auftreten. In den ersten zwei Jahren kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung mangelhafte Ware beim Verkäufer reklamieren. Hersteller geben oft ebenfalls kostenlose Garantieleistungen.

Die Angst des Verbrauchers, dass Produkte kurz nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit kaputtgehen könnten, nutzt der Handel und bietet Versicherungen für Garantieverlängerungen an, z. B. einfache Garantieverlängerungen, die nur die Zeit der Gewährleistung für anfängliche Produktfehler um ein bis fünf Jahre verlängern, und erweiterte Garantieverlängerungen, die zusätzliche Leistungen wie Diebstahlschutz bieten. Verbraucher versprechen sich von zusätzlichen Absicherungen oft mehr, als im Schadenfall tatsächlich geleistet wird. Wichtig ist: Einfache Garantieverlängerungen sichern nur die Reparaturkosten bei Produktmängeln ab. Reparaturen aufgrund defekter Verschleißteile sind ebenso wenig abgesichert wie Schönheitsfehler.

Ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Schutz vor Produktmängeln ergibt nur dann Sinn, wenn Verbraucher ein Produkt erheblich länger als zwei Jahre nutzen wollen und dieses nach Ablauf von zwei Jahren noch einen gewissen Marktwert hat. Bei Haushaltsgroßgeräten, Elektronikgeräten und teuren Fernsehgeräten ist eine zusätzliche Absicherung eher sinnvoll als bei Elektrogeräten vom Discounter. Handyversicherungen ergeben keinen Sinn, wenn Verbraucher bei der nächsten Vertragsverlängerung das Smartphone ohnehin wechseln wollen. Die Kosten für eine Garantieverlängerung sind abhängig von der Produktart, der Höhe des Kaufpreises und dem Umfang der gewährten Zusatzgarantien. Verbraucher sollten sich nicht vom Verkäufer zum Abschluss einer Garantieversicherung drängen lassen, sich vielmehr vorab über den Umfang der Versicherung informieren.

Bei Mobiltelefonen (Handys) sind zum Beispiel jegliche Schäden, bei denen Feuchtigkeit die Ursache ist, besonders auch wenn das Gerät durch starke Temperaturunterschiede mit Luftfeuchtigkeit „beschlägt“ und diese über vorhandene normale Geräteöffnungen eingedrungen ist, von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen, da im Gerät ein Feuchtigkeitsindikator verbaut ist und der jegliche Feuchtigkeit im Gerät registriert.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s sarafina Hemmlich aus Barth in Mecklenburg-Vorpommern.
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