Führerscheintausch – Achtung! Das müssen Sie wissen!

In Deutschland gab es Anfang 2023 noch knapp 44 Millionen ‚alte‘ Führerscheine, die noch bis zum 19. Januar 2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine werden ohne Prüfung getauscht. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr und läuft bereits seit 2022. Das Erwerbsdatum der Fahrerlaubnisklasse spielt hier keine Rolle. Die Scheckkarten-Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, haben bereits ein Ablaufdatum. Für die älteren Führerscheine ergeben sich die Umtauschtermine unmittelbar aus dem Gesetz. Es gibt einen festen Zeitplan:

Graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine (ausgestellt vor dem 1.1.1999):
Geburtsjahr: Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss:
vor 1953 19. Januar 2033
1953 – 1958 19. Juli 2022
1959 – 1964 19. Januar 2023
1965 – 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

.

Scheckkarten-Führerschein (ausgestellt ab dem 1.1.1999)*:
Ausstellungsjahr: Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss:
1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18. Januar 2013 19. Januar 2033
* Inhaber, die vor dem Jahr 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen (unabhängig vom Ausstellungsjahr)

 

Wie werden die Tabellen richtig gelesen?
1. Vor 1953 geboren:
Wenn ja, Umtausch zum 19.1.2033.
2. Wenn nein, ist zu differenzieren:
– Papier-Führerschein (grau, rosa, DDR) vorhanden: Der Stichtag richtet sich nach dem Geburtsjahr.
– Tabelle 1: z. B. Geburtsjahr 1955 – Stichtag ist der 19.7.2022
– Scheckkarten-Führerschein: Der Stichtag richtet sich nach dem Ausstellungsdatum der Scheckkarte.
– Tabelle 2: z. B. Ausstellungsdatum 2000 – Stichtag 19.1.2026

Wie lange ist der umgetauschte Führerschein gültig?
15 Jahre

Welche Führerscheine sind betroffen?
Alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten PKW- und Motorradführerscheine.
LKW- und Busführerscheine werden nicht nach dem Stufenplan umgetauscht. Für diese müssen andere „echte“ Befristungen beachtet werden.

Darf man noch fahren, wenn man nicht rechtzeitig umgetauscht hat?
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich „nur“ auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis“).

Was wird für den Umtausch benötigt?
Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wenn der Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres Wohnsitzes zum Umtauschzeitpunkt ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde erforderlich, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese kann man per Post, telefonisch oder hier und da auch schon online beantragt werden.

Müssen Gesundheitsuntersuchungen befürchtet werden?
Beim Umtausch von Motorrad- und PKW-Führerscheinen gibt es keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Wenn dabei körperliche Defizite (z. B. Benutzung Rollator/Krücken) ersichtlich sind, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben und diese überprüfen. Der Führerscheininhaber muss dann seine Fahrtauglichkeit nachweisen. Bei nur bedingter Fahreignung kommen Auflagen bzw. Beschränkungen in Betracht. Das ist unabhängig vom Umtausch.

Wieviel kostet der Umtausch?
Der Umtausch kostet rund 25 Euro bei der Führerscheinstelle zzgl. der Kosten für das biometrische Passfoto.

Darf man den alten Führerschein behalten?
Ja, er wird jedoch entwertet (gestanzt).

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Axel Hühnerbein aus Rostock in Mecklenburg-Vorpommern.
Ende des Beitrags 1-2023-207-1511   
Hinweis: Sollte im obigen Text die männliche Form gewählt sein, erfolgte dies lediglich aus Gründen der Lesbarkeit. Der Textinhalt bzw. die Angaben beziehen sich aber auf die Angehörigen aller Geschlechter.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*