Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren

Messtechnik (Einsatz): Video (Nachfahren)

mögliche (typische) Fehlerquellen: Folge:
Eichung abgelaufen falsche Messwerte
Tacho ungenau im Polizeiwagen falsche Messwerte
neue Reifen mit anderer Größe falsche Messwerte
falsche Messbezugspunkte falsche Messwerte
Verfolgungsabstand nicht gleichmäßig falsche Messwerte
Auswertefehler am Bildschirm falsche Messwerte
Messstrecke zu kurz Messung unter Umständen ungültig

 

Zugelassene Messanlagen (typisch): Police Pilot PDRS-1245 und PD 2601 S, ProViDa 2626 und 2000, Typ 468, Vidista VDM-R, Minispeed 2000, VASCAR 5000 D und VKS 1.0 sowie die Videostoppuhren des Typs VSTP, VT 11, CG-P50E und VCE 266 AF

Messungen durch Nachfahren: Messanlagen für Tempoüberwachung durch Nachfahren bestehen aus einer Videokamera und einem Steuergerät, das an den digitalen Tachometer des Überwachungsfahrzeugs angeschlossen wird. Am Tacho wird die während der Verfolgungszeit zurückgelegte Strecke elektronisch abgelesen und mit der Zeitmessung, die parallel stattfindet, kombiniert. Die Zeit und die zurückgelegte Strecke werden auf dem Videofilm sichtbar gemacht, optional kann die Eigengeschwindigkeit vom Tacho in die Aufnahme eingeblendet werden. Die durchschnittliche Geschwindigkeit auf der Verfolgungsstrecke wird nach der Formel ‚Geschwindigkeit = Weg/Durchfahrtszeit‘ errechnet.

Messarten: Eine Videokamera und das Steuergerät werden im Fahrzeug fest eingebaut. Moderne Anlagen sind so kompakt gebaut, dass sie von außen kaum zu erkennen sind. Der Messwagen fährt auf einer Beobachtungsstrecke von mindestens 300 m Länge und im möglichst konstanten Abstand hinter dem Betroffenen (Nachfahren) her. Mittels mancher Anlagen, wie zum Beispiel VKS, kann auch der Abstand der Fahrzeuge durch spätere Auswertung im Labor ermittelt werden.

Messablauf: Es gibt je nach Gerätetyp und Einsatzmöglichkeiten 3 verschiedene Messmethoden, um die Geschwindigkeit zu ermitteln:

  1. In der 1. Variante fährt der Messwagen immer wieder eine bekannte, vorher festgelegte und ausgemessene Messstrecke durch. Wird er dort von einem zu schnell fahrendem Fahrzeug überholt, muss er im konstanten Abstand hinterherfahren und startet am Beginn und Ende der Strecke die Zeitmessung. Die Geschwindigkeit wird nach der Formel ‚bekannte Streckenlänge/gemessene Zeit‘ ermittelt.
  2. Die 2. Messvariante wird mittels Nachfahren im konstanten Abstand über eine variable Strecke mit Zeit- und Wegmessung durchgeführt, wobei Start und Ende der Messung an 2 markanten Punkten manuell, einmal für den verfolgten Wagen und noch einmal für das Messfahrzeug, ausgelöst werden. Die Geschwindigkeit wird nach der Formel ‚gemessene Strecke/gemessene Zeit‘ ermittelt.
  3. Bei der 3. Messmethode wird der gleiche Abstand der Fahrzeuge nur am Anfang und Ende der Messstrecke eingehalten, die Zeit- und Wegstreckenmessung werden an markanten Punkten manuell gestartet. Die durchschnittliche Eigengeschwindigkeit des Messwagens auf der Beobachtungsstrecke, ermittelt nach der Formel ‚gemessene Strecke/gemessene Zeit‘, ist dann identisch mit dem vorzuwerfenden Fahrtempo des Betroffenen.

Toleranzen: Von der gemessenen Geschwindigkeit werden 5 km/h bis 100 km/h beziehungsweise 5 % bei über 100 km/h abgezogen. Hat der Tacho keine gültige Eichung, so werden in der Praxis 20 % und mehr abgezogen. Messabweichungen, die aufgrund besonderer Umstände oder Messfehler festgestellt werden, sollen gesondert berücksichtigt werden.

Eichung: Der Zeitgenerator und der digitale Tachometer müssen eine gültige Eichung haben. Der Tachometer muss nach jedem Reifenwechsel neu justiert und geeicht werden. Die Eichfristen können dem Eichschein entnommen werden. Bei ungeeichten Messanlagen kann die Messsicherheit nicht garantiert werden. Anhand der Lebensakte des Gerätes kann geprüft werden, ob und gegebenenfalls wann Reparaturen am Gerät vorgenommen wurden.

Testmessungen: Für Messanlagen zur Tempoüberwachung durch Nachfahren sind keine besonderen Tests vor der Messung vorgesehen.

Ungenauer Tacho: Ein ungenauer, dejustierter Tacho kann zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führen. Daher muss er immer gültig geeicht sein.

Veränderte Reifengröße: Nach jedem Reifenwechsel, besonders wenn dabei eine andere Reifengröße ausgewählt wird, muss der Tacho neu geeicht werden. Erfolgte Reifenwechsel werden in der Fahrzeugakte festgehalten. Natürliche Reifenabnutzung ist in der Toleranz enthalten.

Verwechselung der Messbezugspunkte: Werden für die Messauslösung und -beendigung (per Knopfdruck) keine besonders markanten Punkte ausgewählt, so kann es dabei leicht zur Verwechselung kommen (z. B. bei Strommasten oder Straßenpfosten). Die Folge wäre, dass die Geschwindigkeit zu hoch ermittelt wird.

Verfolgungsabstand nicht konstant: Verringert sich der Abstand der Fahrzeuge während der Messstrecke, so wird in diesem Fall die Geschwindigkeit zu hoch gemessen. Um den Abstand im Nachhinein prüfen zu können, darf das Zoom der Videokamera während der Messdauer nicht verändert werden.

Auswertefehler im Labor: Bei älteren Messanlagen und gegebenenfalls veralteter Auswertetechnik, wenn z. B. die Zeit nach der Bildzahlmethode ermittelt wird, sind Fehler bei der Zeitnahme möglich.

Messstrecke zu kurz: Die Messstrecke sollte mindestens 300 m, besser 500 m betragen. Erst dann können kurzfristige Geschwindigkeitsveränderungen ausgeschlossen werden.

Allgemeines: Eine Überprüfung der Messwerte durch einen Sachverständigen ist in den meisten Fällen möglich, da eine Videoaufnahme zwecks Registrierung angefertigt wird.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Nick Zamber aus X in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, in den Niederlanden, in der Schweiz, in Luxemburg, in Österreich, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
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