Ersatzpapiere für vergessenen Pass – ein Ratgeber


Der „Reiseausweis als Passersatz“ ist ein amtlicher Ausweis für deutsche Staatsangehörige, den sich Reisende noch direkt an der Grenze ausstellen lassen können. Das geht in den Büros der Bundespolizei, die sich an jedem internationalen Flughafen und an zahlreichen weiteren Grenzstationen befinden.

Das sogenannte Passersatzpapier ersetzt allerdings nicht den regulären Pass. Zahlreiche Staaten erkennen ihn nicht an, was auch für manche Fluggesellschaften gilt. Auch gibt es keinen Platz zur Anbringung von Visa. Zudem wird er grundsätzlich nur für die Dauer der Reise ausgestellt und ist maximal einen Monat gültig. Anerkannt ohne Einschränkungen wird der Passersatz von den Einreisebehörden aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Albanien, Algerien, Andorra, Indien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino. Etwas mehr Auswahl bei den Reisezielen hat, wer zusätzlich einen abgelaufenen Ausweis dabei hat. Dann stehen auch Kanada, Korea, Kroatien, Mexiko, Montenegro, Nigeria, Schweiz, Serbien, Sri Lanka und Tunesien offen.

In eine Reihe von Ländern kann man sogar mit einem abgelaufenen Ausweis einreisen, wenn das noch nicht länger als ein Jahr der Fall ist. Das haben bereits 1957 einige Staaten in dem „Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates“ vereinbart. Möglich ist das bei Reisen nach Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, in die Niederlande, nach Österreich, Portugal, in die Schweiz, nach Spanien und in die Türkei.

Der Passersatz kostet acht Euro. Natürlich muss man dazu seine Identität nachweisen. Problemlos gelingt das mit einem abgelaufenen Pass oder Ausweis, notfalls reicht ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel ein Führerschein, Kopien der genannten Dokumente oder eine Geburtsurkunde, Wer kurz vor der Abreise feststellt, dass sein Ausweis abgelaufen ist, der kann den Antrag auf einen „Reiseausweis als Passersatz“ auch elektronisch unter www.bundespolizei.de (Menüpunkt „Bürgerservice“ und dort „Passersatzpapiere“) stellen, dann geht es an der Ausgabestelle schneller.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ingo Stütz aus Saarbrücken im Saarland.
Ende des Beitrags 1-2013-167-2306-2
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

Suchwörter: Ersatz-Ausweis, Ersatzausweis, Ersatz-Pass, Ersatzpass, Ersatz-Reisepass, Ersatzreisepass, Familien-Pass, Familienpass, Familien-Reisepass, Familienreisepass, Kinder-Pass, Kinderpass, Kinder-Reisepass, Kinderreisepass, Lichtbildausweis, Personalausweis

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*