Eingeschränkte Leistung für säumige Versicherte – ein Ratgeber

Haben Versicherte mehr als zwei Monate keine Beiträge an ihre Krankenversicherung gezahlt, haben diese Beitragsschulden einen eingeschränkten Anspruch auf ärztliche Versorgung zur Folge.

Ob akute Erkrankungen dann noch behandelt werden, obliegt der Entscheidung des Arztes. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert über alles Wissenswerte zum Thema Beitragsschulden.

Versicherte mit hohen Krankenkassenschulden sind nicht selten. Sie haben lediglich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung sowie die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Weniger ernsthafte Krankheiten wie Erkältungen oder grippale Infekte werden unter Umständen nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse behandelt. Auch der Anspruch auf Krankengeld erlischt. Dies kann für Arbeitnehmer schnell problematisch werden, wenn sie Beitragsschulden aus früheren Zeiten haben und dann arbeitsunfähig krank werden, warnt ein Berater für Sozialversicherungsrecht bei der UPD. Hinzu kommt, dass die Verweigerung der Leistungen so lange dauert, bis alle Zahlungsrückstände bezahlt sind. Erkennt der Schuldner jedoch die Forderung der Krankenkasse an und vereinbart er mit ihr eine Ratenzahlungsvereinbarung, wird die Leistungsverweigerung trotz Beitragsschulden von der Krankenkasse ausgesetzt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass trotz verweigerter Leistung der Versicherte auch für diese Zeit die Beiträge vollständig bezahlen muss. Selbst nach erfolgter nach Zahlung der Beiträge für die leistungsfreie Zeit werden während dieser Zeit angefallene Behandlungskosten nicht durch die Krankenkasse übernommen oder erstattet.

Die UPD informiert Ratsuchende über ihre Handlungsoptionen, wenn sie Schreiben ihrer Krankenkasse, beispielsweise zum Einkommensnachweis oder Beitragsbescheid, erhalten. Sie erklärt Schreiben der Krankenkasse verständlich und informiert über die notwendigen Schritte. Außerdem ermutigt die UPD Ratsuchende, ihre Rechte einzufordern.

Die UPD ist unter www.patientenberatung.de in deutscher, türkischer und russischer Sprache erreichbar.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Laura Dellmeier aus Rodewisch in Sachsen (SN).
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
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