Darf man das eigene Auto selber waschen? – ein Ratgeber

Wer mit seinem Fahrzeug nicht in die Waschstraße bzw. Waschanlage fahren will, kann es natürlich auch selber waschen. Aber es ist Vorsicht erforderlich. Das Auto selber zu waschen ist nicht überall erlaubt! Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, was Sie beachten sollten und wie es mit der aktuellen Rechtslage aussieht.

Außenreinigung
Zunächst sollte man alle groben Verschmutzungen und Dreck mit der Hand entfernen, wie z.B. Blätter, die im Motorraum vor der Windschutzscheibe liegen.

Vogelkot, Insekten, Baumharz und ähnliche Verschmutzungen sollte man immer möglichst sofort beseitigen, da sie auf Dauer den Lack angreifen können.

Danach beginnen Sie mit der eigentlichen Außenreinigung. Mit dem Hochdruckreiniger lassen sich Salz, Sand und grober Dreck am einfachsten entfernen. Die Vorbehandlung ist wichtig, damit bei der anschließenden Reinigung der Lack nicht mit kleinen Sandkörnern zerkratzt wird.

Wichtig ist dabei, dass man mindestens 30 Zentimeter Abstand zu allen Fahrzeugteilen hält, sonst werden sie leicht beschädigt.

Mit Schwamm, Autoshampoo und lauwarmem Wasser können Sie nun das Auto waschen.

Anschließend den Lack mit einem Fensterleder oder Mikrofasertuch trockenreiben. Dabei auch auf die Einstiege achten, denn die sind meist besonders schmutzig.

Räder und Felgen
Mit einem Hochdruckreiniger, der nicht über 60 Grad warm sein darf, lassen sich Räder und Felgen am einfachsten vorbehandeln, danach mit Schwamm und Shampoo reinigen.

Für hartnäckigen Schmutz können Sie auch Felgenreiniger verwenden: Dabei genau auf die Herstellerangaben achten. Den Reiniger danach abspülen und evtl. nochmals mit einem Schwamm nacharbeiten.

Innen lassen sich Felgen natürlich nur reinigen, wenn man die Räder abmontiert hat.

Kunststoffleisten + Türgummis
Kunststoffleisten nach dem Reinigen mit Kunststoffpflegemittel behandeln, das auch die Farben wieder auffrischt.

Türgummis lassen sich am besten mit speziellen Gummipflegestiften bzw. entsprechenden Mitteln behandeln: Das ist vor allem wichtig, wenn Sie das Auto winterfest machen wollen. So schützen Sie dann die Türgummis vor dem Austrocknen.

Rechtliches
Bei einer Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund müssen unbedingt örtlichen Bestimmungen beachtet werden. Fast überall it das Waschen auf öffentlichem Grund verboten. Das Waschen ist als solches eine unzulässige und damit genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist außerdem das Verbot festgelegt, dass die Straße nicht verschmutzt oder benetzt werden darf, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Je nach Örtlichkeit, wie z. B. einer Kurve, und Temperatur, z. B. bei Glatteisbildung, kann dies bei der Fahrzeugwäsche erfüllt sein.

Fahrzeugwäsche auf Privatgrund
Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund ist nur dann zulässig, wenn das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation bzw. ein offenes benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem Grundstück selbst absickert. Dabei ist Folgendes zu beachten – soweit die örtliche Satzung das Waschen nicht bereits generell untersagt:

  • Fahrzeuge jeder Art dürfen nur mit klarem Wasser und z.B. Schwämmen, Bürsten, Tüchern o. ä. gereinigt werden, chemische Reinigungsmittel und auch seifenartige Produkte sind untersagt
  • Dampf- und Hochdruckreiniger o. ä. sind strikt verboten
  • Motorwäsche jeglicher Art ist ebenfalls verboten
  • Fahrzeugwäsche in Wasserschutzgebieten ist generell verboten.

Wer Genaueres über die Rechtssituation in seiner Gemeinde bzw. Stadt erfahren will, sollte sich bei den zuständigen Behörden erkundigen, ob in dem jeweiligen Ort eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) besteht.

Wer diese Regeln nicht einhält riskiert sehr hohe Bußgelder und Schadensersatzforderungen bzw. Reinigungskosten. Die Kosten werden möglicherweise der Kfz-Versicherung belastet, sofern diese solche Schäden nicht ausschließt, zumindest muss der Fahrzeughalter aber mit Regressforderungen der Versicherung rechnen, da von jedem Fahrzeughalter und -führer erwartet wird und werden kann, dass er sich vorher ausreichend informiert. Mit Fahrlässigkeit kommt man nicht mehr durch, wie die gängige Rechtsprechung zeigt.

Wichtiger Rat
Da sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch gelöstes Öl und Ruß im Abwasser sammeln kann, wird empfohlen, Autos und Krafträder nur in hierfür zugelassenen Waschanlagen bzw. auf entsprechenden Reinigungsplätzen zu reinigen, weil diese Einrichtungen über ein grundwasserschonendes Reinigungssystem verfügen.

Stand: 15.05.2017

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Anne Kautzsch aus Dettelbach in Bayern.
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