Wie gut letztendlich das Kapital verrentet wird, entscheidet nicht zuletzt der jeweilige Rentenfaktor. Dieser gibt nämlich das Verhältnis der Kapitalhöhe zur Rentenhöhe an. Da in Altersvorsorge-Verträgen meist nur noch ein Kapitalerhalt garantiert wird, kommt es umso mehr auf die Höhe des Rentenfaktors an. Aber aufgepasst: Bei Neuverträgen fällt dieser meist niedrig aus und kann noch etliche Jahre nach Abschluss geändert werden!
Was die spätere Rente angeht, wünschen sich die Verbraucher eigentlich Garantien und Sicherheiten. Man möchte gerne schon bei Vertragsabschluss wissen, wie hoch die künftige Rente mal ausfällt. Verständlich allein deswegen, da Verbraucher mit einer festen Größe besser kalkulieren können. Private Rentenversicherer gehen 2016 aber dazu über, Angebote teilweise ganz ohne Garantie oder nur noch mit Mindestgarantie anzubieten. Oft wird nur noch die eingezahlte Beitragssumme garantiert.
Trotzdem werben Anbieter verstärkt mit schönen Hochrechnungen für ihre neuen Angebote ohne Garantiezins. Im Versicherungsschein wird meist nur noch ein so genannter Rentenfaktor angegeben. Dieser ist auch bei Fondsprodukten entscheidend für die Berechnung der späteren Rente. Er gibt in der Regel die monatliche Rentenhöhe pro 10.000 € angesparten Kapitals an. Würde das Verrentungskapital mal angenommen 80.000 € betragen, hat der Versicherer daraus die Rente von 320 € errechnet. Als Kunde erhalte man somit für 10.000 € exakt 40 € monatliche Rente. Der Rentenfaktor beträgt also 40. Solch ein guter Faktor findet sich nur noch in Altverträgen, aber nicht mehr in aktuellen Angeboten!
Herr K. bekam kürzlich ein Angebot der Canada Life, indem ein Rentenfaktor von nur 20 garantiert wird. Im schlimmsten Fall bekäme er so nur halb so viel, also nur 160 € anstatt 320 € Rente. Verbraucher sollten aber nicht allein auf die Höhe des Rentenfaktors achten. Viele Anbieter behalten sich im Vertrag vor, den Faktor auch noch kurz vor Rentenbeginn nach unten anpassen zu dürfen. Frau T. hatte in ihrem AXA-Vertrag zwar einen Rentenfaktor von 37,50 €. Dieser wird aber nicht garantiert! Daher müssen Verbraucher sehr genau nachlesen, inwieweit sich der Versicherer ein Hintertürchen offen lässt und den Faktor wieder abändern darf.
Selbst für bestehende Verträge hilft ein Blick auf den Rentenfaktor. Herr F. hat zwei klassische Privatrenten, wovon er einen ausgezahlt haben will und den anderen als Rente möchte. Indem er die Rente durch die Auszahlsumme teilt und mit 10.000 multipliziert, kann ersieh jeweils selbst den Rentenfaktor ermitteln. Der Vertrag mit dem höheren Rentenfaktor eignet sich eher zur Verrentung, da dieser für das angesparte Guthaben mehr lebenslange Rente bietet. Der andere umso mehr für die Kapitalauszahlung.
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