Allianz-Riester-Rente gem. BGH-Urteil zu intransparent

Schon zu Jahresanfang 2016 kürzten die meisten Versicherer erneut die Überschussbeteiligung ihrer Kunden auf die Kapitalanlagen. Die Allianz schloss zudem Riester-Kunden bei der Zuweisung von Kostengewinnen aus, wenn ihr Garantiekapital nicht die Summe von EUR 40.000 erreicht, Besonders Einkommensschwache wurden benachteiligt und können nun zumindest auf eine Korrektur bestehen.

Viele Lebensversicherer kündigten bereits im Dezember 2015 an, erneut ihre Überschüsse zu senken. Dabei ist es für Verbraucher schon länger nicht mehr nachvollziehbar, wie sie überhaupt an Überschüssen beteiligt werden. Intransparenz ist Teil des Geschäfts. Allein die Vertragsklauseln zur Überschussbeteiligung oder die jährlichen Mitteilungen zum Stand des Vertrages sind eher verwirrend als aufklärend gestaltet. Oft fallen bestimmte Zahlen einfach unter den Tisch.

Verbrauchern ist zwar in der Regel bekannt, dass in den letzten Jahren Ablaufleistungen ständig nach unten korrigiert wurden. Viele beschweren sich aber auch darüber; dass sie eine nicht hinreichende Auskunft oder bestimmte Zahlen erst gar nicht erhalten. Versicherer berufen sich oft darauf, keine genauere Auskunft geben zu müssen. Häufig wird zum Beispiel eine Mitteilung über den Beitrags- und Kostenverlauf verweigert. Kürzlich urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) überraschend, dass Verbraucher mit einer Lebensversicherung Anspruch auf Informationen haben, um bestimmte Überschüsse prüfen zu können. In diesem Fall ginge es um die Bewertungsreserven, die grundsätzlich zur Hälfte an die Versicherten auszuschütten sind.

Doch Versicherer haben aufgrund einer Gesetzesänderung die Möglichkeit, unter bestimmten Vorgaben, den Kunden diese Gelder vorzuenthalten. Verbraucher mit Riester-Verträgen der Allianz können nun zumindest auf einen Nachschlag hoffen, auch an Kostenüberschüssen beteiligt zu werden. Der Versicherungssenat des BGH – wie zuvor schon das OLG Stuttgart – befanden die Klauseln der Allianz als intransparent. Kein Kunde hätte eigentlich an Hand seiner Unterlagen herausfinden können, dass er keine Kostengewinne erhält, wenn er nicht mehr als EUR 40.000 an Garantiekapital erreicht.

Dazu hätte man eine komplizierte Verweisungskette aus dutzenden Fundstellen teils aus den Geschäftsberichten verketten müssen. Insbesondere ärmere, ältere oder kinderreiche Kunden wurden dadurch benachteiligt, da diese in der Regel durch geringe Einzahlungen nicht diese Garantiesumme erreichen. Nicht jeder Allianz-Riester-Vertrag ist betroffen, sondern nur die klassischen Tarife. Verbraucher können sich mit Berufung auf das ergangene Urteil an die Allianz wenden. Fraglich bleibt nur wie hoch der Nachschlag pro Kunde tatsächlich ausfällt. Leider untersagte der BGH nicht die Benachteiligung an sich. Der Kunde sollte sie nur irgendwie erkennen können. Für die Allianz ist das Urteil politisch eine herbe Schlappe, da sie sich jahrelang vergeblich gegen mehr Transparenz wehrte.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Richard Nimwege aus Hatten in Niedersachsen.
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