ADAC Mitglieder­werbung: Pannen­hilfe für 6-Jährige?

Die unseriösen Praktiken des ADAC

Der ADAC wirbt gezielt Minderjäh­rige. Das betrifft nicht nur 17-jährige Fahr­schüler – bereits 6-jährige Kinder werden als „Young Generation“-Mitglieder aufgenommen. In einigen Fällen bestreiten die Eltern, je einen Mitglieds­antrag gestellt zu haben. Der Tarif ist zunächst gratis, wird aber später auto­matisch kosten­pflichtig. test.de erklärt, wie Betroffene sich verhalten sollten.

Nie einen Mitglieds­antrag gestellt

Unaufge­fordert bekamen die 6-jährigen Zwillinge Hanna und Juli Sittig ADAC-Mitglieds­karten, ebenso ihre 8-jährige Schwester Paula. Zwar sind die Eltern Mitglied im Auto­club, doch woher der ADAC die Namen und Geburts­daten der Kinder hat, ist ihnen schleierhaft. Ganz sicher sind sie aber: „Wir haben nie einen Mitglieds­antrag für sie gestellt.“ Ähnlich ging es Familie S. aus der Nähe von München. Sohn Mathis erhielt im August 2013, zwei Wochen vor seinem 19. Geburts­tag, eine Rechnung des ADAC. Er sei „Young Driver“-Mitglied. Dafür werde nun der Jahres­beitrag fällig. Auch hier sind sowohl die Eltern als auch der Sohn sicher, nie einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt zu haben.

Beitritt ungeklärt

Der ADAC konnte auf Anfrage von test.de die genauen Umstände nicht klären – außer dass der Sohn 2007 als 14-Jähriger aufgenommen wurde. „Wahr­scheinlich waren die Eltern mit ihm in der Geschäfts­stelle“, spekuliert ein ADAC-Sprecher. Doch dies bestreitet der Vater: „Wir waren nie in einer Geschäfts­stelle.“ Er vermutet, dass er Namen und Geburts­daten seiner Kinder angegeben haben könnte, als er 2007 übers Internet eine ADAC-Reisekranken­versicherung abschloss. „Bei so einer Police werden die Daten der Kinder nicht abge­fragt, und schon gar nicht gespeichert“, kontert der Auto­club. Doch dies passiert der Familie schon zum zweiten Mal. Vor drei Jahren geschah das gleiche mit der Tochter. Damals verbat sich der Vater mit einem Anruf diese Art Mitglieder­werbung. Ähnlich ist es bei den Berliner Geschwistern Hanna, Juli und Paula. Der ADAC bestätigt, dass die drei im Sommer 2013 aufgenommen wurden, nach einem Telefonat mit dem Vater. Michael Sittig, Redak­teur bei Finanztest, ist sich sicher: „Ich habe keinen Aufnahme­antrag für die Kinder gestellt.“

Club­vorteil: Rabatt auf Fastfood

Wozu auch? Was sollen die vom ADAC gepriesenen Club­vorteile kleinen Kindern bringen? Brauchen 6-Jährige Pannen­hilfe? Oder ein Fahr­sicher­heits­training für den Bobbycar? Selbst bei Jugend­lichen sind die angeblichen Club­vorteile über­schaubar. Dass es Rabatt ausgerechnet in einer großen Fast-Food-Kette gibt, werden nicht nur ernährungs­bewusste Eltern eher mit gemischten Gefühlen sehen.

Aggressive Werbung in Fahr­schulen

Umso mehr ärgern sie sich über die unver­frorene Art, wie der ADAC seinen guten Namen nutzt, um Minderjäh­rige als Mitglieder zu rekrutieren. Abo-Werber gehen in die Fahr­schulen. „Ein tolles Start-Angebot“ heißt es dort: „ADAC Mitgliedschaft für ein Jahr zum Null­tarif.“ Viele Fahr­schulen lassen die Werber herein – oft im guten Glauben, der seriöse Auto­club biete den Fahr­anfängern ausschließ­lich Vorteile. „Doch inzwischen sehen wir das sehr kritisch“, berichtet Dieter Quentin, Vorsitzender des Fahr­lehrer­verbandes Nieder­sachsen: „Die Agenturen versuchen teils rechts aggressiv, in die Fahr­schulen hinein zu kommen.“ Der Fahr­lehrer­verband Berlin empfiehlt seinen Mitgliedern sogar, den ADAC gar nicht mehr herein zu lassen. Eltern hatten sich über das Anwerben ihrer Kinder beschwert, berichtet Vorsitzender Peter Glowalla. Der ADAC geht nicht nur in Fahr­schulen auf Jugend­liche zu, sondern auch bei Veranstaltungen wie der Berliner Jugend­messe YOU.

Jugend­liche fühlen sich übers Ohr gehauen

Die Starter-Mitgliedschaft richtet sich ausdrück­lich an Minderjäh­rige. Sie ist angeblich voll­kommen kostenlos. Dennoch endet sie am 18. Geburts­tag und wird auto­matisch in den Folgetarif „Young Driver“ umge­wandelt. Und der ist nur im ersten Jahr beitrags­frei. Ab dem 19. Geburts­tag beträgt der Jahres­beitrag 24 Euro, bis Ende 2013 waren es 19 Euro. Jugend­liche, die in der Fahr­schule im Vertrauen darauf unter­schrieben haben, alles sei kostenlos, erhalten kurz vor ihrem 19. Geburts­tag vom ADAC eine Rechnung. Viele glauben dann, sie seien verpflichtet zu zahlen. Schließ­lich sind sie inzwischen voll­jährig, also geschäfts­fähig, und hätten der Mitgliedschaft längst wider­sprechen können. Viele fühlen sich über­rascht und übers Ohr gehauen, weil sie annehmen, nun als Erwachsene in einem rechts­wirk­sam abge­schlossenen Mitglieds­vertrag zu stecken.

Mitgliedschaft ist schwebend unwirk­sam

Doch das stimmt nicht, erklärt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Schließt ein Minderjäh­riger einen Vertrag ohne Zustimmung der Eltern, ist dieser schwebend unwirk­sam, und er wird auch nicht mit Erreichen der Voll­jährigkeit auto­matisch wirk­sam.“ Dafür sei vielmehr die aktive Genehmigung des jungen Erwachsenen nötig. Eine solche Genehmigung kann er ausdrück­lich geben, zum Beispiel indem er eine Mitgliedschaft unter­schreibt. Es geht aber auch konkludent, indem er den Beitrag über­weist. Unterlässt er beides, wird er kein Club­mitglied und muss auch nichts bezahlen. Die Rechnungen, Zahlungs­erinnerungen und Mahnungen, die der Auto­club verschickt, sind nichts anderes als der heimliche Versuch, durchs Hintertürchen die Genehmigung des jungen Erwachsenen einzuholen. „Doch mit dem Zugang des ersten dieser Schreiben beginnt eine Zweiwochen­frist; es sei denn, es wurde ausdrück­lich eine längere Frist gesetzt. Reagiert der Jugend­liche nicht darauf, gilt die Zustimmung als endgültig verweigert und der bisher schwebend unwirk­same Vertrag ist endgültig unwirk­sam“, erklärt Fischer-Volk.

Rechnung und Mahnung ignorieren

Der Rat an die Betroffenen lautet daher: Die Rechnungen, Erinnerungen und Mahnungen des ADAC einfach ignorieren. Dann hat der ADAC juristisch keinerlei Chance, Beiträge einzufordern.

ADAC macht massiv Druck

Doch davon sagt der Auto­club kein Sterbens­wort, im Gegen­teil: Er insistiert vielmehr darauf, dass die jungen Leute zahlen. Mathis S. bekam wenige Wochen nach der Rechnung eine Zahlungs­erinnerung, ein paar Wochen später eine zweite Erinnerung und im Dezember sogar eine unmiss­verständliche Mahnung: „Alles, was Sie jetzt tun müssen, ist den Mitglieds­beitrag zu über­weisen“, hieß es dort. Das ist eine Menge Druck für – in Rechts­fragen meist unerfahrene – junge Menschen. Dabei sollte der ADAC wissen, dass seine Mahnungen recht­lich gegen­stands­los sind. Und tatsäch­lich: Wenn ein Jugend­licher weder auf die Rechnung, noch auf die Erinnerung reagiert, passiert weiter nichts, versicherte uns ein ADAC-Sprecher: „Dann werfen wir ihn aus dem Bestand.“

Jugend­liche einzuspannen versucht

Ob der ADAC den Werbern Provisionen für angeworbene minderjäh­rige Mitglieder zahlt, dazu wollte der Club auf Anfrage nicht Stellung nehmen. „Zu solchen internen vertraglichen Angelegenheiten äußern wir uns nicht“, erklärte Unter­nehmens­sprecher Jochen Oesterle. Doch auf seiner Home­page versucht der Auto­club, die Jugend­lichen einzuspannen. Wer von der Fahr­schule nicht auf das „Start-Angebot“ angesprochen wird, möge deren Adresse dem ADAC mitteilen, heißt es. Als Dank für das kostenlose Liefern der Fahr­schul­adresse verspricht der Club ein Mousepad.

Missachtung und Verletzung aller Arbeitnehmerrechte

Mit der Aufteilung in sogenannte GAU´s versucht der ADAC die Arbeitnehmerrechts auszuhebeln. Angeblich habe die ADAC-Zentrale in München keine rechtlichen Möglichkeiten, in die einzelnen GAU´s einzugreifen. Dort haben die Angestellten nur wenig bis keine Möglichkeiten, ihre Arbeitnehmerrechte wahrzunehmen. Gängige Praxis ist es offensichtlich beim ADAC, mit allen möglichen rechtlichen Tricks die Rechte der Arbeitnehmer zu beschneiden und einzuschränken. Würde der ADAC als ein einziger Arbeitgeber gelten und nicht die einzelnen GAU´s müsste der ADAC erheblich mehr Arbeitnehmerrechte einhalten.

Pannenhilfe nur bei bestehender Mitgliedschaft?

Der ADAC ist grundsätzlich ein Verein. Das wiederum bedeutet, dass der ADAC von der Umsatzsteuerzahlung (Mehrwertsteuer) befreit ist, also schon mal eine Mehreinnahme und somit einen satten Mehrgewinn von 19 % hat gegenüber Mitbewerbern, die die gleichen Leistungen erbringen bzw. Produkte verkaufen.

Die Gemeinnützigkeit, die der ADAC als Verein genießt, wurde allerdings nur unter der Bedingung gewährt, dass der ADAC jedem hilft und zwar auch dem, der nicht Mitglied ist.

Nur, wie sieht es in der Praxis aus? Klar, der Pannenhelfer kommt, aber schon beim Anruf beim ADAC wird die Mitgliedschaft abgefragt. Und die Pannenhelfer sollen angewiesen sein, wenn der Hilfesuchende nicht auch gleich Mitglied werden will, die Pannenhilfe unter dem Vorwand, man könne das Problem am Pannenort nicht beheben, abzubrechen. Und nun kommt das Perfide: dessen Fahrzeug, das ungünstig abgestellt wurde bzw. sich sogar auf der Autobahn befindet, dem bleibt gar nichts anderes übrig, als dann die meist überteuerte Leistung des schon vor Ort befindlichen (vom ADAC gesandten) oder noch vom Pannenhelfer herbeizurufenden Abschleppers (natürlich auch ein Vertragspartner des ADAC) in Anspruch zu nehmen.

So schieben sich ADAC und entsprechende Vertragspartner ganz offensichtlich die Aufträge gegenseitig zu.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Rüdiger Schmitz aus Delmenhorst in Niedersachsen.

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