Achtung! Rauchmelder! Einbaupflicht für Vermieter! – Ratgeber für Vermieter und Mieter

Jedes Jahr 400 Brandtote im Jahr sind für den Gesetzgeber Grund genug, die Installation von Rauchwarnmeldern zur Pflicht zu machen.

In den meisten Bundesländern müssen in Neubauten Rauchwarnmelder grundsätzlich eingebaut werden. Der Bestand der Häuser und Wohnungen muss teils noch nachgerüstet werden. Die Übergangsfristen liefen ab:

  • In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt am 31.12.2015.
  • In Bayern etwa können sich Eigentümer bzw. Vermieter bis zum 31.12.2017 Zeit lassen.
  • Nur Sachsen plant bislang noch keine Regelung.

Die Pflichten zur Installation gelten vor allem für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure.

Den Einbau und die Wartung der Geräte muss in fast allen Bundesländern (außer in Mecklenburg-Vorpommern) durch den Eigentümer erfolgen.

Ob die Rauchmelder betriebsbereit sind, kontrolliert aber meistens der Mieter und zwar in Baden- Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der Eigentümer bzw. Vermieter kann diese Aufgabe aber freiwillig übernehmen.

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ulrich Frieder aus Neuss in Nordrhein-Westfalen.
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