5-Minuten-Check: Die Mietkaution – ein Ratgeber

In der Regel verlangen Eigentümer bei Neuvermietung einer Wohnung vom Mieter eine Kaution. Sie soll dem Vermieter als Sicherheit dienen. Fünf wichtige Fakten, die Bewohner und Wohnungswirt schon vor Vertragsschluss kennen sollten.

  1. Wozu dient die Mietkaution?
    Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters. Damit will sich der Vermieter für den Fall absichern, dass der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, etwa Zahlungen schuldig bleibt. Per Gesetz darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen – ohne Betriebskosten oder Heizkostenvorauszahlungen.
  2. Ist die Sicherheitsleistung immer notwendig?
    Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) brauchen Mieter eine Mietsicherheit nicht automatisch zu leisten. Nur wenn eine Kaution ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist, müssen Mieter sie auch zahlen. Es gibt kein Gesetz, das Mieter zu einer Sicherheitsleistung gegenüber dem Vermieter verpflichtet.
  3. Wie wird das Geld angelegt?
    Meistens verlangen die Vermieter eine Barkaution, die der Mieter überweist oder bar überreicht. Das Geld muss der Vermieter auf einem Sonderkonto, getrennt von seinem übrigen Vermögen, insolvenzsicher anlegen. Mieter sollten den Zahlungsbeleg gut aufbewahren, so können sie später nachweisen, dass sie die Kaution auch geleistet haben.
  4. Und wenn der Mieter knapp bei Kasse ist?
    Der Mieter darf die Barkaution auf drei gleich hohe Monatsraten verteilen. Er kann dem Vermieter auch die Summe der Kaution auf einem Sparbuch oder Bausparkonto verpfänden. Oder er stellt einen Bürgen: Durch die Übernahme der Bürgschaft verpflichten sich z.B. Sparkassen, für Forderungen des Vermieters gegen den Mieter einzustehen. Dafür fallen dann aber Gebühren an.
  5. Welche Regeln gibt es für die Rückzahlung?
    Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses bis zu sechs Monate Zeit, die Kaution abzurechnen. Dem Mieter stehen angefallene Zinsen zu. Aus der Kaution kann der Vermieter z. B. offene Nebenkosten oder die Beseitigung von Mängeln bezahlen. Er muss dem Mieter aber zuvor die Gelegenheit geben, nötige Renovierungsarbeiten selber vorzunehmen.

Stand: 02.04.2018

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ray Schaffer aus Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
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