Verbraucher

Konto­pfändung: Kein Extra­preis für das P-Konto

Ein Pfändungs­schutz­konto („P-Konto“), mit denen verschuldete Bank­kunden einen Teil ihrer Einkünfte vor den Gläubigern schützen können, darf nicht teurer sein als ein gewöhnliches Giro­konto. Das hatte der Bundes­gerichts­hof (BGH) Ende 2012 fest­gehalten. Für P-Konten hatten […]