Kontopfändung: Kein Extrapreis für das P-Konto
Ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“), mit denen verschuldete Bankkunden einen Teil ihrer Einkünfte vor den Gläubigern schützen können, darf nicht teurer sein als ein gewöhnliches Girokonto. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Ende 2012 festgehalten. Für P-Konten hatten […]