Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen mit Laser

Messtechnik (Einsatz): Laser (Stativ- oder Handbetrieb)

mögliche (typische) Fehlerquellen: Folge:
Eichung abgelaufen falsche Messwerte
Testmessungen versäumt Messgerät verstellt
Messungen im Fahrzeugpulk Messung unter Umständen ungültig
Dejustierte Zieloptik Messung ungültig
Stufenprofilmessung falsche Messwerte
Messdurchführung vorschriftswidrig falsche Protokolleinträge

 

Zugelassene Messanlagen (typisch): Laser Patrol (Jenoptik), Laveg (Jenoptik), (Marksman) LTI 20.20 TS/KM (PER Electronic), LR90-235/P (Riegl), FG21-P (Riegl), TraffiPatrol (Robot), Ultra Lyte 100 (Tele-Traffic).

Lasermessungen: Bei diesem Messverfahren werden mehrere, für das menschliche Auge unsichtbare Lichtimpulse ausgestrahlt, am Messobjekt reflektiert und auf dem Rückweg von der Empfangsoptik des Lasermessgerätes detektiert. Einen Lasermessimpuls kann man sich bildlich wie einen rund 5 Meter langen Lichtbalken vorstellen. Eine durchschnittliche Messung dauert etwa 0,3 – 0,5 Sekunden. In dieser Zeit werden ca. 40 bis 75 Impulse ausgestrahlt. Die Laserstrahlen werden mit 3 mrad gebündelt, so dass die Messkeule in 300 m Entfernung einen Radius von etwa 90 cm aufweist. Gemessen wird die Laufzeit der einzelnen Impulse vom Laser zum Messobjekt und zurück. Diese Zeit, halbiert und multipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit, ergibt die Entfernung zum Messobjekt. Aus der Veränderung der Entfernung zum Fahrzeug errechnet die Anlage die Geschwindigkeit.

Messarten: Mit Lasermessgeräten kann sowohl die ankommende wie auch die abfließende Verkehrsrichtung gemessen werden. Sie wird im Display des Gerätes mit „+“ für ankommenden Verkehr angezeigt. Lasergeräte können im Hand- oder Stativbetrieb betrieben werden. Messungen durch Autoscheiben sind zulässig.

Messablauf: Für eine gültige Messung muss das Kennzeichen mit Hilfe einer Visiereinrichtung angepeilt werden – es ist der stärkste Reflektor am Fahrzeug. Nach der Messauslösung werden mehrere Laserimpulse hintereinander vom Lasergerät erzeugt, ausgestrahlt und empfangen. Sollten aufgrund von Störungen nicht alle ausgesandten Impulse empfangen werden (z. B. schwaches Rücksignal bei stark verschmutzen Autos) oder die einzelnen Messwerte außerhalb der Toleranzwerte liegen (z. B. wenn verwackelt), so bricht das Messgerät eine solche Messung automatisch ab. Wegen fehlender Fotoregistrierung müssen gemessene Fahrzeuge zwecks Fahreridentifikation sofort nach der Messung angehalten werden. Die Geschwindigkeitsmesswerte sowie Fahrer- und Fahrzeugdaten müssen schriftlich protokolliert werden.

Toleranzen: Von der gemessenen Geschwindigkeit werden drei Stundenkilometer bis 100 km/h beziehungsweise 3% bei über 100 km/h abgezogen. Messabweichungen, die aufgrund besonderer Umstände oder Messfehler festgestellt werden, sollen gesondert berücksichtigt werden.

Eichung: Das Messgerät muss eine gültige Eichung haben. Die Eichfrist kann dem Eichschein entnommen werden. Bei ungeeichten Messanlagen kann die Messsicherheit nicht garantiert werden. Anhand der Lebensakte des Gerätes kann geprüft werden, ob und gegebenenfalls wann Reparaturen am Gerät vorgenommen wurden.

Testmessungen: Vor Messbeginn muss der Test der Visiereinrichtung durchgeführt werden. Dabei soll eine senkrechte und waagerechte Kante eines Gebäudes oder Verkehrsschildes in mindestens 150 Meter Entfernung mit befestigtem Lasermessgerät angepeilt werden. Auf diese Weise prüft man, ob das Gerät nicht „schielt“. Problematisch wird die Durchführung der Tests in der Nacht und / oder im unbebauten Gebiet.

Messungen im Fahrzeugpulk: Bei Entfernungen zum Fahrzeug ab etwa 200 Metern gewinnt die korrekte Zuordnung der Fahrzeuge an Bedeutung. Da keine Fotoanlage vorhanden ist (obwohl technisch möglich und auf dem Markt verfügbar), dürfen nur freifahrende Fahrzeuge gemessen werden. Bei Messentfernungen über 200 Metern, hohen Geschwindigkeiten, Vorhandensein mehrerer Fahrzeuge im Messbereich oder bei Dunkelheit können Zuordnungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Solche Messungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Begründung im Messprotokoll, warum eine Verwechslung der Fahrzeuge in diesem Fall ausgeschlossen werden konnte.

Dejustierte Zieloptik: Bei verstellter Zieloptik können andere Fahrzeuge als angepeilt gemessen werden, besonders wenn kein Test der Visiereinrichtung vor der Messung durchgeführt wurde und Fahrzeuge aus einem Pulk heraus gemessen werden.

Stufenprofilmessung: Theoretisch ist eine Stufenprofil-Fehlmessung. Dabei wird unterstellt, dass die Laserimpulse teilweise vom Kennzeichen und zum weiteren Teil von anderen stark reflektierenden Fahrzeugteilen, wie z. B. Kühlergrill, reflektiert werden. Es dürfte sich dabei um einen Messfehler in der Größenordnung von rund 1 bis 3% handeln. Die Möglichkeit eines solchen Messfehlers kann aufgrund der Analyse des Fahrzeugvorbaus von einem Sachverständigen geprüft und der daraus resultierende theoretische Messfehler beziffert werden.

Messdurchführung vorschriftswidrig: Das Messpersonal muss besonders geschult werden und mindestens aus 2 Personen bestehen. Dabei muss auch der Protokollführer direkt am Messgerät stehen und die mündlich gemeldeten Messwerte mit der Anzeige auf dem Display überprüfen. Bei Zuruf der Messwerte, wenn Protokollführer zu weit vom Messgerät steht, könnten sogenannte Übertragungsfehler oder Zahlendreher nicht ausgeschlossen werden.

Messungen schräg zur Fahrtrichtung: 100%ig korrekte Messwerte erreicht man bei diesem Messverfahren nur unter 0° Messwinkel, die, außer in Kurven, fast nie erreicht werden können. Je weiter seitlich von der Straße weg das Messgerät aufgestellt wird, desto größer fällt der Messfehler aus, allerdings immer nur zugunsten der Betroffenen.

Allgemeines: Eine Überprüfung der Messwerte durch einen Sachverständigen ist wegen fehlender Fotoregistrierung nur eingeschränkt möglich.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Martin Glück aus Mainz in Hessen.
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