Lexikon

Versicherungslexikon – E

Einbruchdiebstahl Im Versicherungsbereich bezeichnet der Einbruchdiebstahl einen Schadensfall, gegenüber dem man sich versichern kann. Es wird bewusst die Bezeichnung „Einbruchdiebstahl“ verwendet, um zwischen den einzelnen Arten von Eigentumsentwendung besser unterscheiden bzw. die Form des Schadenfalls […]