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Diese Pflicht besteht unabhängig vom Nutzungsumfang. Über die Betriebskosten können alle Mieter an den Ausgaben für die Reinigung des Treppenhauses beteiligt werden. Das gilt auch, wenn sie im Erdgeschoss wohnen und nur die Kellertreppe nutzen. So hat das Amtsgericht (AG) Brandenburg an der Havel (Az.: 31 C 295/19) entschieden, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum" (Nr. 13/2021) des Eigentümerverbandes Haus & …
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