Versperrte Aussicht – ein Mieter-Ratgeber

Kaum hat der Sommer begonnen, werden vor den Häusern die Baugerüste aufgebaut. Was manche Mieter ärgert, ist mitunter notwendig, denn einige Arbeiten lassen sich nicht anders am Haus ausführen. Ganz ohne Rechte sind Mieter aber nicht.

Sommer, Sonne, Balkon – besonders in den Großstädten genießen viele Mieter in der warmen Jahreszeit Sitzgelegenheiten im Freien. Doch was ist, wenn plötzlich ein Baugerüst die Aussicht versperrt und die gerade erst angepflanzten Blumen unter dem Baustaub verschwinden? Überraschen dürfen Vermieter ihre Mieter mit solchen Maßnahmen nicht, so Haus & Grund.

Darf jederzeit ein Baugerüst aufgestellt werden?
Haus & Grund: Nein, ich muss der Vermieter muss das immer ankündigen. Dabei muss man unterscheiden zwischen Instandhaltung und Modernisierung. Bei Modernisierung muss das langfristig, also spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform angekündigt werden. Instandhaltungen, die kurzfristig akut sind, müssen weniger langfristig angekündigt werden. Hier heißt es im Gesetz lediglich „rechtzeitig“. Was rechtzeitig ist, hängt natürlich immer davon ab, wie lange der Vermieter planen kann. Ein paar Wochen oder Monate im Voraus sollte der Vermieter das Aufstellen des Gerüstes schon mitteilen, je nachdem, wie akut die Maßnahme ist. Wenn das eine Sofortmaßname ist, dann kann das Baugerüst auch mal relativ kurzfristig aufgebaut werden müssen.

Welche Rechte haben Mieter in einem solchen Fall?
Natürlich ist das eine Beeinträchtigung der Mietsache. Möglicherweise kann der Balkon nicht benutzt werden oder der Mieter muss wegen der Einbruchgefahr die Fenster geschlossen halten. Der Gebrauch ist also eingeschränkt, und dann ist auch die Miete gemindert. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Maßnahme und den Gegebenheiten ab. Es kann schon einen Unterschied machen, ob der Mieter einen großen Balkon hat, der im Sommer auch immer viel genutzt wird, oder einen kleinen Balkon. Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. Im Winter ist ein Gerüst weniger beeinträchtigend. Der Vermieter muss ich die Einschränkung auf ein Minimum reduzieren.

Muss die Versicherung über das Gerüst informiert werden?
Gesetzlich ist man dazu nicht verpflichtet, aber vertraglich in den meisten Fällen schon. Als Vermieter muss man das der Gebäudeversicherung mitteilen, als Mieter der Hausratversicherung. Die Versicherungen haben oft entsprechende Klauseln in den Versicherungsverträgen, die eine Information über sogenannte Gefahrerhöhungen verlangen. Wenn Sie es nicht machen und es passiert etwas, dann könnte es sein, dass der Versicherungsschutz gemindert wird.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Lars Buchtmann aus Montabaur in Rheinland-Pfalz.

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Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

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