Versicherungslexikon – T

Teilkasko-Kfz-Versicherung

Bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges stellt sich zusätzlich die Frage, ob Sie eine Teilkasko- oder Vollkasko-Kfz-Versicherung abschließen. Die beiden Versicherungsarten unterscheiden sich in den Beiträgen und in der Abdeckung von entstandenen Schäden.

Mit einem Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie komfortabel und einfach die für Sie passende Form der Absicherung heraus und können sich über aktuelle Tarife und die Leistungen der jeweiligen Kfz-Versicherungs-Anbieter informieren.

Um Ihr eigenes finanzielles Risiko in einem Schadensfall möglichst gering zu halten, bietet sich der Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkasko-Kfz-Versicherung an. Eine Teilkasko-Kfz-Versicherung ist die günstigere Variante, deckt aber nur einen Teil der entstandenen Schäden ab. Darunter fallen Diebstahl und Unfallschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit, unter Alkoholeinfluss des Fahrers oder bautechnische Mängel entstanden sind. Marderbiss und Glasbruch durch Steinschlag fallen ebenso darunter wie Wild- und Unwetterschäden (z.B. Hagelschäden).

Eine Teilkasko-Kfz-Versicherung bietet sich besonders für die Absicherung von älteren Gebrauchtwagen an. Dabei bietet diese Versicherung ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis und deckt die wichtigsten Schäden ab.

Die Beitragshöhe einer Teilkasko-Kfz-Versicherung wird aus verschiedenen Vorgaben (z.B. Typ- und Risikoklasse) errechnet. Sie ist nicht von Vorschäden abhängig und kann durch eine – frei wählbare – Selbstbeteiligung (SB) verringert werden. Diese liegt meist zwischen € 150 und € 500.

Vor Abschluss einer Teilkasko-Kfz-Versicherung lohnt ein Vergleich der Beiträge und Leistungen mehrerer Versicherer. Einige Autoversicherer bieten interessante Zusatzleistungen bei günstigen Beiträgen. Ein Kfz-Versicherungs-Vergleich bietet Ihnen dabei eine wertvolle Entscheidungshilfe.



Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist ein Kfz-Versicherung mit erweitertem Versicherungsschutz. Sie umfasst einen Haftpflichtversicherungsschutz sowie einen Schutz, der Schäden am eigenen Fahrzeug bzw. am Fahrzeug des Versicherungsnehmers versichert.

Sollte ein Versicherungsnehmer, der ausschließlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, einen Unfall verursachen und somit die Unfallschuld tragen, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden auf, die von Dritten geltend gemacht werden. Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstanden sind, würde sie nicht übernehmen. In Abhängigkeit vom entstandenen Schaden könnte das für den Versicherungsnehmer bedeuten, auf hohen Kosten wie zum Beispiel Reparaturkosten sitzen zu bleiben. Aus diesem Grund entscheiden sich zahlreiche Fahrzeughalter für den Abschluss einer Teilkaskoversicherung, damit sie diese Kosten nicht selbst tragen müssen.

Im Hinblick auf den Versicherungsumfang einer Teilkaskoversicherung kann es von Versicherer zu Versicherer geringfügige Unterschiede geben. Es folgt eine allgemeine Übersicht der Schäden, die von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind:

  • Blitzschlag
  • Brand
  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstahl
  • Hagel
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Sturm
  • Überschwemmung
  • Zusammenstöße mit Haarwild

Die Höhe des Versicherungsbeitrags einer Teilkaskoversicherung ist u. a. von der so genannten Typklasseneinstufung abhängig. Die Typklasse wird maßgeblich von der Art des Kraftfahrzeugs bestimmt. Desweiteren nehmen auch Faktoren wie zum Beispiel der Ort der Zulassung, das Alters des Fahrers, das Alters des Fahrzeugs sowie die jährliche Fahrleistung auf die Höhe des Versicherungsbeitrags Einfluss.

Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflussen. Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag.

 

Todesfall
Der Todesfall bezeichnet den Tod eines Menschen und fällt in den Bereich der sogenannten Personenschäden. Bei einem Todesfall muss ein Versicherer unterscheiden, ob der Versicherungsnehmer oder eine dritte Person, die in einer bestimmten Art und Weise mit einer Handlung des Versicherungsnehmers in Verbindung steht, verstorben ist.

Kommt es zum Tod eines Menschen, der durch den Versicherungsnehmer herbeigeführt wurde – beispielsweise weil es zu einem Verkehrsunfall mit Todesfolge kam – so können die Hinterbliebenen Haftungsansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen. Im Falle eines Verkehrsunfalls würde diese Leistung dann von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufgebracht werden.

Ist es hingegen so, dass der Versicherungsnehmer stirbt, so können unter Umständen die Hinterbliebenen mit einer Zahlung des Versicherungsunternehmens rechnen. Dies ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer den eigenen Todesfall versichert hat. Klassische Versicherungsprodukte, mit denen man die Hinterbliebenen bzw. auch andere Personen finanziell absichern kann, sind Lebensversicherungen.

Bei einer klassischen bzw. Kapital bildenden Lebensversicherung wird eine Versicherungssumme vereinbart, die im Todesfall an die Begünstigten ausgezahlt wird. Sollte der Erlebensfall eintreten und der Versicherungsnehmer das Vertragsende erleben, so wird ihm das eingezahlte Kapital zuzüglich einer entsprechenden Verzinsung erstattet. Eine Alternative zur klassischen Lebensversicherung stellt die Risikolebensversicherung dar, die eine günstigere Absicherung von Hinterbliebenen ermöglicht. Im Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt, im Erlebensfall ist hingegen keine Beitragserstattung vorgesehen.

Um gegenüber einem Versicherer einen Leistungsanspruch geltend zu machen, muss der Tod der jeweiligen Person in Form einer Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Erst durch Vorlage der Sterbeurkunde ist der Todesfall nachgewiesen. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auf dem Standesamt zu beantragen. Zur Beantragung müssen der Personalausweis des Verstorbenen sowie ein Totenschein vorgelegt werden muss.

 

Transportversicherung
Bei der Transportversicherung handelt es sich um eine Versicherungslösung, die in erster Linie von Unternehmen in Anspruch genommen wird. In zahlreichen Branchen und Geschäftsfeldern ist es üblich, dass die Marktteilnehmer Transportversicherungen abschließen, um sich vor Kosten zu schützen, die aus Transportschäden resultieren.

Für Handelsunternehmen sowie Unternehmen aus der Logistikbranche sind Transportversicherungen von großer Bedeutung. Denn anders als im Privatbereich, wo die Verbraucher gut abgesichert und die Transportrisiken von den Logistikunternehmen getragen werden, erfolgt der sogenannte Gefahrenübergang im gewerblichen Bereich schon zu einem erheblich früheren Zeitpunkt.

Das Spektrum an entsprechenden Versicherungslösungen ist groß und deckt die unterschiedlichsten Kundenanforderungen sowie Schadensarten ab. So gibt es zum Beispiel Unternehmen, die Einzelversicherungen abschließen. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz für ausschließlich eine bestimmte Lieferung. Andere Unternehmen benötigten hingegen Versicherungen, die für einen festgelegten Zeitraum gelten und alle Transporte und Lieferungen absichern, die während des Zeitraums stattfinden. Welche einzelnen Arten von Schäden versichert sind, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Mit einer Transportversicherung können u. a. die folgenden Schäden versichert werden:

  • Beschädigung der Transportgüter
  • Zerstörung der Transportgüter
  • Diebstahl
  • Lieferverzögerungen

Die Beitragshöhe einer Transportversicherung wird im Normalfall individuell berechnet. Faktoren wie die Versicherungsdauer, der Wert der Transportgüter oder auch die Art des Transports können auf die Beitragshöhe Einfluss nehmen. Angeboten werden die Versicherungen nicht nur von deutschen Versicherern. Vor allem wenn es um die Versicherung von Gütern geht, die international transportiert werden sollen, entscheiden sich einige Unternehmen für Versicherungsleistungen, die von ausländischen Spezialversicherern angeboten werden. So werden zum Beispiel Schiffscontainerlieferungen häufig bei amerikanischen und japanischen Versicherungsanbietern versichert.

Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass eine Transportversicherung für ein Versicherungsprodukt stehen kann, mit dem Transportfahrzeuge wie zum Beispiel Gabelstapler versichert werden. Für einige Transportfahrzeuge kann nämlich keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, so dass der Abschluss einer speziellen Transportversicherung erforderlich ist, sofern das Transportfahrzeug versichert werden soll.

 

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Ende des Beitrags 1-2012-175-2056-5 – Stand: 05.03.2020
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