Versicherungslexikon – D

Datenschutz
Datenschutz besteht darin den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.

 

Dauer des Versicherungsschutzes
Übernimmt der Versicherer das wirtschaftliche Risiko für den Versicherungsnehmer spricht man vom Versicherungsschutz. Dieser beginnt in aller Regel mit Zahlung der ersten Prämie; tritt jedoch nicht ein, wenn noch kein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist bzw. auch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.

 

Deckungssumme
Die Deckungssumme (in der Schadenversicherung auch Versicherungssumme genannt) ist der maximale Betrag, den der Versicherer als Entschädigung je Versicherungsfall leistet. Sie ist z. B. in der Unfallversicherung auch die Grundlage für die Prämienberechnung. Unterschieden wird hierbei zwischen den Schaden- und Summenversicherungen.

Bei einer Schadenversicherung wird eine Versicherungssumme vereinbart, die der Versicherer im Schadenfall höchstens zu leisten hat, z.B. bei der Auto- oder Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung.

Bei einer Summenversicherung wird eine fixe Entschädigungshöhe für den Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart, die dann ausgezahlt wird, z.B. bei der Unfallschutz-Versicherung.

 

Deckungszusage
Eine Deckungszusage liegt vor, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer mitteilt, dass im Versicherungsfall die Leistungspflicht anerkannt wird und die Kosten gemäß dem Versicherungsvertrag übernommen werden.

 

Direktregulierung
Die Direktregulierung bezeichnet eine spezielle Form der Schadensregulierung, die überwiegend im Bereich der Kfz-Versicherung Anwendung findet. Das Konzept, das sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, sieht eine schnelle und zugleich für den Versicherungsnehmer unkomplizierte Regulierung von Versicherungsschäden vor. Im Falle einer Direktregulierung muss der Geschädigte nicht lange warten, bis der gegnerische Versicherungsanbieter die entstandenen Kosten übernimmt und eine entsprechende Zahlung veranlasst. Stattdessen greift die Versicherung des Geschädigten ein und übernimmt die Kosten, welche sie sich später vom gegnerischen Versicherungsanbieter erstatten lässt. Vor allem bei Unfällen, die sich im Ausland ereignen, ist diese Form von Schadensregulierung für den Versicherungsnehmer von großem Vorteil. Denn gerade in solchen Fällen kann es sehr lange dauern, bis sich die gegnerischen Versicherungen zur Leistung von Zahlungen bereit erklären.

Eine schnellere und weniger komplizierte Form der Schadensregulierung ist aber nicht der einzige Grund, der die Direktregulierung so interessant macht. Sofern sich ein Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungstarifs mit Direktregulierung entscheidet, profitiert er meist von attraktiveren Versicherungskonditionen. Immer mehr Versicherer gehen dazu über, entsprechende Versicherungstarife anzubieten und locken somit mit interessanten Rabatten.

Bei den meisten Anbietern kann die Direktregulierung jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn sich die Versicherungsnehmer dazu bereit erklären, zusätzliche Vertragsbedingungen zu akzeptieren. Zu diesen Bedingungen kann zum Beispiel zählen, dass das Fahrzeug im Schadensfall in einer Vertragswerkstatt des Versicherers repariert wird. Desweiteren kann auch vorgesehen sein, dass sich der Versicherungsnehmer mit dem Verzicht auf die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistands bereiterklärt.

Diese Vereinbarungen lassen schnell den Verdacht einkommen, die Versicherer wollen den Versicherungsnehmer in seiner Handlungsfreiheit einschränken. Allerdings geht es vielmehr darum, eine möglichst schnelle und somit auch kostengünstige Abwicklung zu gewährleisten. Von einer schnellen Abwicklung können nämlich beide Seiten gleichermaßen profitieren: Der Versicherer kann seine Kosten senken, was für den Versicherungsnehmer wiederum bedeutet, dass er einen günstigen Versicherungstarif nutzen kann. Desweiteren bleibt ihm auch eine Menge Arbeit erspart, da alle Schwierigkeiten direkt vom Versicherer geregelt werden.

 

Direktversicherung
Unter der Direktversicherung ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge zu verstehen. Sie bezeichnet eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Bei den Beiträgen, die in die Lebensversicherung fließen, kann es sich sowohl um eine Zuzahlung des Arbeitgebers als auch um Bestandteile des Lohns oder Gehalts des Arbeitnehmers handeln. Der Begünstigte einer Direktversicherung ist stets der Arbeitnehmer, im Todesfall werden die Hinterbliebenen begünstigt. Versicherungsschutz muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers bestehen, eine vorherige Auszahlung ist nicht möglich.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben seines Beschäftigten ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber erbracht oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet (§ 1 Abs. 2 BetrAVG).

Der Unterschied zwischen einer klassischen Lebensversicherung und der Direktversicherung besteht darin, dass die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können. In Abhängigkeit vom jeweiligen Modell der Versicherung sowie vom Zeitpunkt, zu welchem die Versicherung abgeschlossen wurde, kann eine unterschiedliche Besteuerung erfolgen. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Teil des Bruttolohns oder Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei direkt in die Police fließt. Eine Versteuerung erfolgt erst bei Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Fälligkeit der Versicherung. Beim zweiten Modell erfolgt eine pauschale Versteuerung der Beiträge in Höhe von 20 Prozent, was für viele Arbeitnehmer ebenfalls sehr interessant sein kann. Einige Direktversicherungen sind mittlerweile so gestaltet, dass der Versicherungsnehmer auch in den Genuss der Riester-Förderung gelangen kann.

Die steuerlichen Vorteile können allerdings nur unter der Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Wie bereits erwähnt wurde, darf eine Auszahlung vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres nicht erfolgen. Desweiteren ist es nicht möglich, die Direktversicherung zu kündigen, zu beleihen oder zu veräußern. Sollte das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beendet werden, so stehen dem Arbeitnehmer sowie dem neuen Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten offen.

Die erste Möglichkeit besteht darin, die Versicherung bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei zu stellen. Er kann die Beitragszahlungen aber auch genauso gut selbst leisten. Desweiteren kann der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen oder aber die bereits geleisteten Beträge in eine neue Police übertragen lassen.

Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass der Begriff Direktversicherung noch eine zweite Bedeutung haben kann. Hiermit sind Versicherungsprodukte gemeint, die von so genannten Direktversicherern angeboten werden. Diese Produkte können ausschließlich direkt beim Anbieter, entweder per Telefon oder auch per Internet abgeschlossen werden.

 

Doppelkarte
Die Doppelkarte (auch Deckungskarte genannt), war in früheren Zeiten ein Dokument, welches von den Versicherungsunternehmen für die Zulassungsstelle als Bestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes ausgestellt wurde.

Heutzutage erfüllt die elektronische Versicherungsbestätigung die damalige Funktion der Doppelkarte.



Dread Disease
Der Ausdruck Dread Disease stammt aus dem Englischen und steht für „bedrohende Krankheiten“ oder auch „schwere Krankheiten“. Vor allem im angelsächsischen Raum ist es bereits seit langer Zeit möglich, einen Versicherungsschutz abzuschließen, der den Versicherungsnehmer vor diesen Krankheiten schützt bzw. im Falle des Eintretens einer Krankheit die Leistung einer Geldzahlung vorsieht.

Mittlerweile gibt es auch in Deutschland einige Versicherer, die entsprechende Versicherungsprodukte anbieten. Diese werden entweder als Dread-Disease-Schutz oder Dread-Disease-Versicherung bezeichnet. Versicherungsexperten gehen davon aus, dass das Angebot an Dread-Disease-Versicherungen in den kommenden Jahren stark zunehmend wird, da sie eine erstklassige Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen.

Die Funktionsweise einer Dread-Disease-Versicherung ist ganz einfach. Wird der Versicherungsnehmer von einer zuvor festgelegten Krankheit oder von einem bestimmten Vorkommnis heimgesucht, so erfolgt die umgehende Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung, die im Vergleich zu anderen Produkten, wie zum Beispiel zur Berufsunfähigkeitsversicherung, verhältnismäßig hoch ausfällt. Versicherungssummen in Höhe von rund 100.000 Euro sind in Bereich der Dread-Disease-Versicherungen üblich. Im Anschluss an die Auszahlung gilt das Versicherungsverhältnis als beendet, wobei häufig die Möglichkeit besteht, eine neue Versicherung abzuschließen, von welcher die eingetretene Krankheit ausgeschlossen wird. Typische Krankheiten und Vorkommnisse, die von einer Dread-Disease-Versicherung abgedeckt werden sind:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Lungenerkrankungen

Was den Versicherungsumfang betrifft, so kann dieser bei den meisten Anbietern sehr flexibel gestaltet werden. Einige Anbieter behalten es sich allerdings vor, bestimmten Krankheiten von der Versicherung auszuschließen.

Der große Vorteil der Dread-Disease-Versicherung besteht darin, dass die Zahlung der Versicherungssumme auf jeden Fall erfolgt, ganz egal ob sich der Versicherungsnehmer noch in der Lage befindet, einer Beschäftigung nachzugehen oder nicht. Gegenüber dem Versicherer muss lediglich ein medizinisches Gutachten vorgelegt werden, das den Eintritt einer der versicherten Krankheiten oder Vorkommnisse bestätigt. Der zweite große Vorteil gegenüber anderen Versicherungsprodukten besteht darin, dass die Versicherungssumme auf einmal ausgezahlt wird. Hiervon haben die Betroffen häufig mehr, da sie das Geld umgehend verwenden können, beispielsweise um ihre Immobilien behindertengerecht umzubauen.

Sofern es während der Laufzeit nicht zum Versicherungsfall kommt, gehen die geleisteten Beiträge im Normalfall an den Versicherer. Einige Versicherer bieten aber auch einen Dread-Disease-Schutz an, der am Ende der Laufzeit eine Beitragsrückerstattung vorsieht.

 

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Ende des Beitrags 2012-0414-130jK – 1-2012-130-2058-8 – Stand: 03.03.2020
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