Lexikon

Versicherungslexikon – L

Landesärztekammer Die Landesärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und treten als Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte auf. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesärztekammer. Die im Zuständigkeitsgebiet praktizierenden Ärzte sind Pflichtmitglieder. Von den Versicherungsnehmern wird […]