Lexikon

Versicherungslexikon – P

Pauschalbeitrag Der Arbeitgeber hat für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13% des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig […]