Lexikon

Versicherungslexikon – F

Fahrkosten Fahrten zur ambulanten Behandlung sind vorab durch die Krankenkasse zu genehmigen; darüber hinaus dürfen diese nur in ganz besonderen medizinischen Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen werden. Neu seit Anfang 2019: Im Zusammenhang mit dem […]