Schulden um 75% reduzieren – ohne Kosten – ein Ratgeber

Wie Sie Ihre Schulden für längere Zeit loswerden, um sie dann legal(!) um 75% zu reduzieren!?!

Ich nehme an, dass Sie Schulden haben, denn sonst wären Sie wahrscheinlich nicht auf diesen Report aufmerksam geworden.

Die ersten Mahnungen stapeln sich auf Ihrem Schreibtisch und Sie haben keine Ahnung, wie Sie den Schuldenberg wieder abbauen sollen? Ein Banküberfall? Bloß nicht! Es gibt doch auch einen legalen Supertrick, der schon oft funktioniert und den Schuldnern wieder finanziellen Freiraum geschaffen hat.

Nehmen Sie nun einige Blätter Papier und schreiben Sie ein paar Briefe an Ihre Gläubiger. Stellen Sie darin Ihre finanzielle Situation dar und erklären Sie Ihre Bereitwilligkeit, die Schulden so bald wie nur möglich abzahlen zu wollen. Schreiben Sie weiter, dass dies im Moment leider nicht möglich ist und bitten Sie um etwas Aufschub. Wenn entsprechende Informationen bzgl. kostensteigernder Verzugsfolgen bekannt sind (z. B. bei Behörden oder Fristablauf bzw. entsprechenden Vertragsbedingungen etc.), sollten Sie unbedingt um kosten- und zins- bzw. rechtsfolgenfreien Aufschub bitten. Ob Sie es glauben wollen oder nicht, aber in den meisten Fällen gelingt es Ihnen, so das Zahlungsziel um einige Monate hinauszuzögern. Sie sollten lediglich darauf achten, kein bestimmtes Zahlungsziel zu nennen und auch nicht den Anschein erwecken, dass Sie pleite sind. Der Gläubiger muss das Gefühl haben, dass Sie nur in einer kurzfristigen Liquiditätskrise sind, und sonst noch einiges, jedoch nicht liquides, in der Hand haben. Auch sollten Sie die Briefe mit einem ordentlichen Drucker bzw. einer ordentlichen Schreibmaschine tippen, die ein sauberes Schriftbild drucken.

Durch diesen Trick gewinnen Sie erheblich an Zeit, die Mahnungen, werden vorerst nicht fortgesetzt und somit kommt es auch zu keinem Gerichtsverfahren. Gehen Ihre Gläubiger nicht darauf ein? Dann erklären Sie ihnen, dass Sie im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens möglicherweise Konkurs bzw. Insolvenz anmelden oder die Vermögensauskunft (früher: Offenbarungseid bzw. Eidesstattliche Versicherung) leisten müssen. Achten Sie unbedingt auf Ihre Formulierung. Es darf nicht als Drohung aufgefasst werden. Da ein Forderungstitel (wie Vollstreckungsbescheid, Urteil, Versäumnisurteil, Vergleich etc.) dem Gläubiger nichts bringt, außer seinem Recht, wird er wohl doch noch darauf eingehen. Er will schließlich nichts anderes als Ihr Geld und so lange er noch die Chance sieht, es wiederzubekommen, wird er darauf eingehen. Zudem kosten solche Forderungstitel den Schuldnern auch noch zusätzliches Geld und ob er dann jemals Geld sieht ist in den meisten Fällen äußerst fraglich.

Wenn dann wieder die ersten Mahnungen ins Haus flattern, setzen Sie sich wieder hin und tippen erneut ein paar nette Briefe. Erklären Sie den Gläubigern darin, dass Sie bereit sind, innerhalb eines Monats 25% der Schuldensumme zu bezahlen, wenn der Rest gestrichen wird.

Den Gläubigern ist das zu wenig? Dann erklären Sie ihnen weiter, dass es für Sie unmöglich ist, mehr zu zahlen und Sie ansonsten doch die Vermögensauskunft leisten müssten und sie dann wahrscheinlich nicht mehr als die 25% der Schuldensumme bekommen würden. Die meisten Gläubiger sehen hierin ihre letzte Chance, doch noch an einen Teil des Geldes zu gelangen und werden auch diesem Vorschlag zustimmen. Um die Sache noch perfekter zu machen, legen Sie dem Schreiben gleich einen Scheck über die 25% der Schulden bei. Weisen Sie aber darauf hin, dass bei Einlösung des Schecks alle weiteren Forderungen eingestellt werden müssen. Falls sie nach Einlösung der Schecks immer noch Forderungen erheben, dann halten Sie den Gläubigern ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor die Nase: Das besagt nämlich, dass der Schuldner in einem solchen Falle im Recht ist (Az.: VIII ZR 297/84).

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Kurt Rolffs aus Köln in Nordrhein-Westfalen (NW/NRW).
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