Versicherungslexikon – N
Nachgehender Leistungsanspruch Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der GKV, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird – Achtung: Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung wird […]