Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z (24. Auflage)

Ratgeber bei Arbeitslosigkeit + Sozialhilfe

Trotz mittlerweile 2 neu erschienenen Auflagen des v. g. Ratgebers ist auch die 24. Auflage dieses Ratgebers aufgrund der ihm vorausgegangenen grundlegenden Änderungen der Sozialgesetze für jeden Ratsuchenden wichtig.

Im Stichwortverzeichnis sind alle behandelten Themen enthalten. Im Text selbst finden man in alphabetischer Reihenfolge nur die wichtigsten Stichworte. Das Zeichen verweist auf andere Stichworte.

Im Teil I des Leitfadens findet man Stichworte zu den Leistungen, im Teil II alle Fragen und Stichworte zum Vorgehen gegenüber den zuständigen Behörden.

Wie man die Höhe der Leistungen berechnen kann, findet man unter „So berechnen Sie Ihren Bedarf“.

Die Höhe der Regelsätze bzw. Regelleistungen findet man unter dem Stichwort „Regelsätze“ (Regelleistungen).

Die Sozialhilfe ist ab 2005 in drei Teile zerfallen (Alg II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi) und die Rest-Sozialhilfe). Der Leitfaden behandelt diese Teile in den jeweiligen Stichworten gemeinsam, sofern Gemeinsamkeiten weiter bestehen. Sind die Regelungen unterschiedlich, findet man bei den jeweiligen Sachverhalten besondere Abschnitte für Alg II, Sozialhilfe oder GSi.

Die Behörde: Die Zuständigkeiten sind mit der Aufsplitterung der Leistungen ebenfalls völlig zersplittert. (ARGE’n, Optionskommunen, AA, Sozialamt usw.) Deswegen wird die zuständige Verwaltung der Einfachheit halber nur „die Behörde“ genannt, auch wenn die ARGE’n, die sich aus Vertretern von AA und Sozialamt zusammensetzen, schon privatrechtlich organisiert sind.

Urteile: Rechtskräftige Urteile gelten zunächst nur für den Einzelfall bzw. den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Gerichte.

Urteile z.B. der Bundesgerichte, z.B. des Bundesverwaltungs-, Sozial- oder – Arbeitsgerichts, sind keine Gesetze. Sie bedeuten nur, dass bei einem Verfahren bis dorthin wahrscheinlich eben diese Entscheidung fallen wird. Nur deshalb halten sich Behörden von sich aus an höchstrichterliche Urteile, wenn Sie es überhaupt tun.

Urteile der Sozialgerichte findet man im Internet, vor allem unter www.sozialgerichtsbarkeit.de und verschiedenen Entscheidungsdatenbanken. Man kann aber auch einfach das Aktenzeichen bei Google eingeben. Oder man findet sie in den genannten Fachzeitschriften. Man kann Urteile auch unter Angabe des Datums oder Aktenzeichens beim jeweiligen Gericht bestellen. Allerdings muss man Kopierkosten zahlen. Zugänglich sind Urteile teilweise auch über das Intemetportal der Gerichte.

Beratung: Für Beratungen wendet man sich möglichst an die nächstgelegene Beratungsstelle, Erwerbslosen- und/oder Sozialhilfeinitiative. Adressen findet man über die Internetadressen im Anhang des nachfolgenden Ratgebers.

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Hier finden Sie den vollständigen Ratgeber: Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z (24. Auflage)

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Cillin Fischer aus Melsungen in Hessen.
Ende des Beitrags 1-2012-264-0028-12
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

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