Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 26.06.2014)

Letzte Änderung:

Aktuelle Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Allgemeine Reiseinformationen

Aktueller Hinweis 

Nach den Schusswechseln mit Todesopfern zwischen Militäreinheiten im Zentrum der Hauptstadt Brazzaville am 16.12.2013 hat sich die Lage wieder beruhigt. Es waren seit dem keine weiteren vergleichbaren Zwischenfälle in der Hauptstadt zu verzeichnen, wohl aber im Nordteil des Landes.

Reisenden werden weiterhin gebeten, sich in der Hauptstadt sowie in anderen Landesteilen vorsichtig und umsichtig zu verhalten. Auffällige Menschenansammlungen mit gleichzeitiger Präsenz von Sicherheitskräften sollten gemieden werden.

Anweisungen von Militär- und Polizeiposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Insbesondere das generell bestehende Verbot von Foto- und Videoaufnahmen, gerade auch mit Mobiltelefonen, von Militärpersonen und allen öffentlichen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Militärposten, Flughafen, Fährhafen, Kasernen, Krankenhäuser, Brücken, aber auch Areale von Palmölplantagen und Rodungsflächen im Regenwald) wird zurzeit mit besonderer Konsequenz durchgesetzt. Hohe Geldstrafen, und eine vorübergehende Inhaftierung sind nicht auszuschließen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Bestimmte Stadtteile in Brazzaville (Ouenze, Talangaï, Bakongo, Poto Poto, Makélékélé) sollten wegen erhöhter Kriminalität vor allem nach Einbruch der Dunkelheit nur wenn unbedingt erforderlich und dann möglichst unauffällig ohne Wertsachen besucht und nachts am besten ganz gemieden werden. Dies gilt auch für die Hafenstadt Pointe Noire, hier ist seit einiger Zeit eine verstärkte, auch gewalttätige Bandenkriminalität zu beobachten.

Reisen über Land

Im Département Pool, vor allem in der Nähe von Mindouli (135 km westlich von Brazzaville) sowie auf der Nationalstraße 1 von Mindouli nach Brazzaville kann es zu Überfällen auf Fahrzeuge kommen. Wer Fahrten auf dieser Strecke nicht vermeiden kann, sollte sich besser einem Konvoi anschließen, Nachtfahrten sollten allgemein vermieden werden bzw. werden von Straßenkontrollposten des Militärs verhindert.

Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr

Das Straßennetz, gerade auch die beiden Nationalrouten,  ist insgesamt in schlechtem Zustand, was Verkehrsunfälle begünstigt. Besondere Vorsicht ist auf der NR 1 zwischen Pointe Noire und Brazzaville geboten. Hier gefährdet ein intensiver Schwerlastverkehr mit  durchweg nicht verkehrssicheren LKWs auf weitgehend unbefestigten Straßenabschnitten den Verkehr. Von Fahrten mit Taxis und Bussen auf dieser und anderen Fernstrecken wird unbedingt abgeraten. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Regenzeiten. Der in aller Regel überfüllte Zug zwischen Pointe Noire und Brazzaville verkehrt durchgehend, birgt aber ebenfalls ein deutliches Unfallrisiko und besonders für Ausländer die Gefahr von Raubdiebstählen. In Bahnhöfen kann es bei nächtlicher Ankunft der Züge zu Übergriffen kommen.

Innerkongolesische Flugverbindungen gibt es vor allem zwischen Brazzaville/Kayi/ Dolisie, Brazzaville/Ouesso und Brazzaville/Pointe Noire. Der technische Zustand der Flugzeuge erfüllt nicht immer die internationalen Normen. Alle in der Republik Kongo zugelassenen Fluggesellschaften stehen mit einer Ausnahme auf der schwarzen Liste der EU (http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm). Die Flüge der neuen kongolesischen Fluggesellschaft ECAir werden mit Personal der schweizer Flugfirma Private Air durchgeführt und durch Lufthansa-Technik in Brazzaville gewartet. ECAir –Flüge zwischen Brazzaville bzw. Pointe Noire nach Paris sind aufgrund dieser Kooperationvereinbarungen vom Landeverbot in der EU ausgenommen.

Allgemeine Reiseinformationen

In Brazzaville gibt es seit 2013 eine kleine, nach wie vor im Aufbau befindliche, deutsche Botschaft  in den Räumen der französischen Botschaft (Rue Alfassa, Centre Ville), die allerdings zurzeit nur mit einem entsandten Diplomaten besetzt ist. Zu Dienstzeiten kann die Telefonnummer +242 065100148 angewählt werden. In Notfällen außerhalb der Dienstzeiten kann die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der benachbarten deutschen Botschaft in Kinshasa kontaktiert werden (0243 825173064).

Konsularisch zuständig für die Republik Kongo bleibt weiterhin ausschließlich die deutsche Botschaft in Kinshasa (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Kongo%28DemokratischeRepublikKongo%29/DeutscheVertretungen_node.html). Darüber hinaus kann in konsularischen Notfällen auch die französische Botschaft unter Tel. +242  053612406 +242  053612407 +242  053612408 +242  053612409 erreicht werden.

In Pointe-Noire gibt es einen deutschen Honorarkonsul (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Kongo%28RepublikKongo%29/DeutscheVertretungen_node.html).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Nein

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:

Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden. Dies wird bei Einreise streng kontrolliert. Zurückweisungen  sind bei fehlendem Nachweis des Impfschutzes die Regel.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Kongo ein Visum. Das Visum wird von der Botschaft der Republik Kongo in Berlin ausgestellt. Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Visum vor der Einreise erteilt worden sein muss. Es gibt seit 2013 ausnahmslos keine Möglichkeit mehr einer Visumserteilung bei Einreise.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Geld (Euro) muss bei der Einreise nicht deklariert werden, die Ausfuhr von Francs CFA ist hingegen untersagt.

Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Es ist verboten, sicherheitsrelevante Bereiche (Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) zufotografieren.

Drogenhandel wird streng bestraft.

Offen gezeigte Homosexualität kann zu willkürlichen Verhaftungen wegen angeblich sittenwidrigen Verhaltens führen.

Medizinische Hinweise

Reisende sollten für die Republik Kongo unbedingt eine zuverlässige Rückholversicherung und einen Auslands-Krankenversicherungsschutz abschließen.

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert. Das Mitführen eines internationalen Impfpasses bei der Einreise (und ggf. Weiterreise in die Demokratische Republik Kongo) ist vorgeschrieben; es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise mit sich zu führen.

Abweichend von den offiziellen Empfehlungen, kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise auf dem Landwege.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Tollwut empfohlen.

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt vor allem in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein, beispielsweise bei Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter oder in Flüchtlingslagern.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Ebola-Virus-Infektion

Seit Ende April 2005 sind in der Cuvette Ouest Region (in Etoumbi und Mbomo) erneut einzelne Ebola-Virus-Erkrankungen aufgetreten. Zuletzt kam es in dieser Region im Jahr 2003 zu einem Ebola-Ausbruch. Diese hochfieberhafte und mit Blutungen einhergehende Erkrankung führt häufig zum Tode. Die Übertragung findet durch Kontakt zu kranken Personen und deren Ausscheidungen statt. Die an der Grenze zu Gabun gelegene Region ist jedoch sehr entlegen und kein Reiseziel.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande und auch in Brazzaville und Pointe-Noire ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in der Republik Kongo gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke – dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen-/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Ende des Beitrags 1-2014-177-1535

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