Inkassoforderungen – jede 2. ist unzulässig

Anlässlich des Weltverbrauchertages 2019 am 15. März klären die Verbraucherzentralen über das Inkassowesen auf und zeigen, wie Verbraucher unseriöse Inkassoforderungen erkennen können.

Hier wichtige Tipps: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Prüfen Sie die Inkassoforderung sorgfältig. www.inkasso-check.de hilft dabei. Niemals mit Inkassofirmen telefonieren. Wenn Kontakt, dann nur schriftlich. Gesprächsinhalte von Telefonaten können Sie im Regelfall nicht beweisen und genau darauf bauen die Inkassofirmen. Bedauerlicherweise gibt es unter den Betreibern von Inkassounternehmen nicht nur sauber arbeitende Firmen. Mit steigender Tendenz ist im Beratungsalltag der Verbraucherzentralen festzustellen, dass zahlreiche Inkassounternehmen mit zwielichtigen Methoden abkassieren wollen.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch wenig vertrauenerweckende Inkassodienste immer wieder massiv unter Druck gesetzt. Mehr als die Hälfte der Forderungen sind willkürlich. Die Höhe der Gebühren ist oft unverhältnismäßig. Sehr oft kann man sogar nach gewisser Recherche feststellen, dass die Rechtsanwälte, die für die Gläubiger tätig sind, nur bzw. überwiegend im Inkasso tätig sind, die dann immer an das gleiche Inkassoinstitut abgegeben werden, und zum anderen mit den Inhabern der jeweiligen Inkassofirma identisch sind. Meist bedient man sich hierzu verschiedener Büroadressen, um das nicht sofort erkennbar lassen zu werden. Besonders dreist ist es allerdings, wenn der Sitz der Anwälte und des Inkassobüros unter gleicher Adresse ist, man aber mit zwei verschiedenen Adressen arbeitet, indem man ein Haus nutzt, dass an zwei verschiedene Straßen grenzt und zu jeder dieser Straßen einen Hauseingang hat. Zum Beispiel die Inkassofirma Seghorn AG, Legienstraße 1 (Hausrückseite mit Lieferanteneingänge und Laderampen) in 28188 Bremen, Aufsichtsrat Ulf Giebel, www.seghorn.de, die von der seit vielen Jahren überwiegend als im Inkasso tätig bekannte Rechtsanwaltskanzlei Giebel und Kollegen, Stresemannstraße 60 (Hausvorderseite mit Haupteingang) in 28207 Bremen, Partner Ulf Giebel u. a., beauftragt wird. In diesem Fall wird es sogar noch durch die unterschiedlichen Postleitzahlen begünstigt. 28207 ist die Postleitzahl, die für das Stadtgebiet vergeben wurde, und 28188 ist die Firmenpostleitzahl, die für die Adresse „Legienstraße 1“ vergeben wurde. Das fällt natürlich nur bei intensiver Recherche auf. Solche Konstrukte dienen ausschließlich der „Gebührenreiterei“, also der Möglichkeit, mittels doppelter Gebühren abzukassieren.

Trotz gesetzlicher Verbesserungen ebben die Verbraucherbeschwerden in den Beratungsstellen nicht ab. Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen setzen die Empfänger oft unter großen Druck. Unseriöse Unternehmen stellen häufig überhöhte, unverständliche oder gar völlig frei erfundene Forderungen aus und drohen nicht selten mit Lohn- und Gehaltspfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckung.

Seit Februar 2018 können Betroffene ihre Inkassoforderung auf www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen. Mit diesem Check erfahren Sie, ob Sie überhaupt bezahlen müssen, und wenn ja, ob wirklich die volle Höhe der Kosten fällig ist. Zu beantworten sind einige Fragen zur Inkassoforderung und der Rechnung, um die es geht, dann erhalten Sie eine rechtliche Ersteinschätzung und bei Bedarf einen Musterbrief an das Inkassounternehmen, mit dem Sie der Forderung widersprechen können.

Bei den bei den Verbraucherzentralen vorliegenden Beschwerden stammt fast jede fünfte Forderung von einem Telekommunikationsanbieter. Aber auch Gewinnspiel-Anbieter, E-Mail-Dienste, Dating-Portale und Versandhändler versuchen ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei über der Hälfte der Fälle gab es gar keine Vertragsgrundlage für die Forderung. Inkassodienste sind nicht verpflichtet, die Ansprüche, die sie eintreiben, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Die Berechnung der Inkassogebühren ist überwiegend uneinheitlich. Für einfache und standardisierte Zahlungsaufforderungen sind die Gebühren oft unangemessen hoch. In vielen Anschreiben wurden massive Drohungen ausgesprochen. Verbraucher müssten beispielsweise mit Schufa-Einträgen, Strafanzeigen oder Zwangsvollstreckung rechnen. Betroffene zahlen häufig aus Angst, obwohl sie dazu möglicherweise gar nicht verpflichtet sind. Oftmals wurden Verbraucher gedrängt, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterzeichnen. Häufig ist daran ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis gekoppelt. Mit diesem Trick schaffen sich die Inkassodienste eine gültige Rechtsgrundlage.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Markus Grönmeyer aus Lemwerder in Niedersachsen.
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