Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise

Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 14.09.2019
(Unverändert gültig seit: 28.11.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise,
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisende nach Fidschi sollten die aktuelle Sicherheitslage über die Medien verfolgen und bei Bedarf weitere aktuelle Informationen beim Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Suva (Kontaktdaten s. allgemeine Reiseinformationen) einholen.

Naturkatastrophen

Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u.a. auf Fidschi, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird geraten, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation vor Ort zu informieren.

Innenpolitische Situation

Die ersten Wahlen seit 2006 haben am 17. September 2014 stattgefunden.

Die Sicherheitslage ist aktuell normal. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Sicherheitslage rasch und unvorhergesehen verschlechtert. Entsprechend umsichtiges Verhalten wird empfohlen.Dazu gehört beispielsweise, größere Menschenansammlungen und Kundgebungen zu meiden, von öffentlichen politischen Meinungsäußerungen abzusehen und sich über die Medien über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass auch friedliche Demonstrationen jederzeit in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen können.

Kriminalität

In urbanen Zentren ist eine zunehmende Kriminalität festzustellen (Diebstähle, Raub Wohnungseinbrüche). Die Täter schrecken dabei mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. Die fidschianische Regierung ist angesichts dieser Entwicklung bemüht, die Effizienz der Polizei weiter zu verbessern.

Besucher sollten keine Wertsachen sichtbar bei sich tragen. Ferner wird empfohlen, ab Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten zu lassen und auf Fahrten per Anhalter zu verzichten.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:

Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Landeswährung in Fidschi ist der Fidschi-Dollar (FJD).

Bankautomaten sind in allen größeren städtischen Gebieten vorhanden. Reiseschecks der Firmen American Express, Visa und Thomas Cook können in den meisten Banken, Wechselstuben und größeren Hotels eingelöst werden. Häufig verwendete Kreditkarten werden in der Regel angenommen.

Konsularische Betreuung

In Fidschi gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.

Alle Deutschen, die nach Fidschi reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.wellington.diplo.de

Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.

Hausanschrift:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson Street
Wellington 6011
Neuseeland

Postanschrift:

P.O. Box 1687
Wellington 6140
Neuseeland
Tel.: +64 4 47 36 063
Fax: +64 4 47 36 069
Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.wellington.diplo.de
Email: info@well.diplo.de

In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Suva / Fidschi um Unterstützung gebeten werden.

Adresse:

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Herr David Vaughan Aidney
Williams & Gosling LTD
P.O. Box 79, 80-82 Harris Road
Suva
Republic of the Fiji Islands
Tel.:+679 33 12 927
Fax: +679 33 00 367
Email: suva@hk-diplo.de

Sonstige Hinweise

Fidschi unterhält keine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die fidschianische Botschaft in London /Großbritannien:

Adresse:

Botschaft der Republik Fidschi-Inseln
34, Hyde Park Gate
London SW7 5DN
Großbritannien
Tel.: +44 20 75 84 36 61
Fax: +44  20 75 84 28 34
Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fenster www.fijihighcommission.org.uk
Email: fhc@fijihighcommissionuk.org

Weitere Informationen über Fidschi sind auf der Website von Tourism Fiji unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.fiji.travel verfügbar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Passfoto

Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten für touristische Zwecke. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich möglich. Bei Überziehen der erlaubten Aufenthaltsdauer kann eine 12-monatige bis unbegrenzte Einreisesperre verhängt werden. Für geschäftliche Zwecke wird die Einreiseerlaubnis lediglich für 14 Tage erteilt. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Fidschi hinaus gültig sein.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt, eine Anmeldung ist jedoch ab 10.000 Fiji Dollar erforderlich. Aktuelle Informationen zur zollfreien Einfuhr von Waren können auf der Homepage der Fiji Revenue & Customs Authority unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frca.org.fj abgerufen werden. Derzeit können 250 Zigaretten oder 200 Gramm Tabak bzw. Zigarren, 2,25 Liter Spirituosen beziehungsweise 4,5 Liter Wein oder Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von 1.000 FJD zollfrei eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr dieser Gegenstände liegt bei 17 Jahren.

Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden vorherigen Genehmigung (ausgestellt vom Fiji Quarantine Office) eingeführt werden. Für die Einfuhr von pflanzlichem Material, Samen und tierischen Produkten bedarf es einer Genehmigung des Ministry of Agriculture, Fishery and Forests.

Landeswährung darf nur bis zur Höhe des eingeführten Betrages ausgeführt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int.

Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Dengue-Fieber

Seit Ende 2013 breitet sich Dengue-Fieber im Inselstaat stark aus. Die Mehrzahl der Erkrankungen wird in der Western, Central und Northern Division registriert. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Durchfallerkrankungen

Das Gesundheitsministerium von Fidschi hat für die von den Haupttourismuszielen in Nadi/Denerau ca. 100 km entfernte und zum Teil schwer zugängliche Region Navosa im Inland der Insel Viti Levu wegen einiger Typhus-Erkrankungen den gesundheitlichen Notstand ausgerufen.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden.

Einige Grundregeln

Es wird empfohlen

•         ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,

•         im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,

•         unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,

•         Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren,

•         Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,

•         sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,

•         Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.

Tollwut

Das Tollwutrisiko wird in Fidschi als sehr gering eingeschätzt. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobulin sind im Land nicht verfügbar. Eine Impfung vor der Reise ist nur in Ausnahmefällen notwendig.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Fidschi entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht deutschem Standard. Die Hauptkrankenhäuser Fidschis befinden sich in Suva, Sigatoka, Lautoka, Ba, Savusavu, Taveuni, Labasa und Levuka. Auf allen größeren Inseln sind ferner Kliniken und medizinische Versorgungseinrichtungen mit zumindest rudimentärer Ausstattung vorhanden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Fidschi wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).

Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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