Eierkennzeichnung in verarbeiteten Lebensmitteln

Frage

Warum muss jedes Ei in Deutschland mit Herkunft und Güteklasse gekennzeichnet werden, sobald das Ei verarbeitet ist, muss in dem Produkt aber weder Herkunft noch Güteklasse der verarbeiteten Eier angegeben werden?

Käfigeier, wie es sie früher gab, gibt es für den Endverbraucher nicht mehr zu kaufen. Werden diese in der Lebensmittelindustrie heutzutage immer noch verwendet?

Ist durch die allgemeine Bezeichnung „Ei“ auf den Endprodukten dem Hersteller überlassen, welche Eier er von welchem Tier nimmt? Können also in einem Produkt auch Gänseeier, Staußeneier oder Krokodileier verarbeitet worden sein?

Antwort

Die Eierkennzeichnung mit Angabe der Güteklasse, Gewichtsklasse, Herkunftsland, Haltungsform und Erzeugercode (auf dem Ei) ist in der Tat nur für rohe, unverarbeitete Hühnereier verpflichtend. Sobald Hühnereier verarbeitet wurden, entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Diese Regelung ist aus Sicht vieler Verbraucher ungünstig. Beispielsweise sind rohe, unverarbeitete Käfigeier kaum noch im Handel, weil sie sich nicht mehr gut verkaufen lassen. In verarbeiteten Lebensmitteln müssen Sie aber mit Käfigeiern rechnen, ohne dass Sie dies als Kunde erfahren. Allenfalls als freiwillige Angabe ist die Haltungsform auf einigen Produkten angegeben.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollten Verbraucher die Haltungsform von Legehennen auch auf verarbeiteten Produkten mit Ei erkennen können. Eine entsprechende Kennzeichnungsvorschrift ist dringend gefordert.

Auch Käufer, die sich für die Herkunft von Lebensmitteln interessieren, müssen auf diese Information bereits verzichten, wenn die Eier gekocht und gefärbt wurden.

Zurzeit prüft die EU-Kommission in einer Folgenabschätzung für verschiedene Lebensmittelgruppen, inwiefern eine Angabe des Herkunftsortes und des Ursprungslandes notwendig und praktikabel ist, unter anderen für Zutaten, die mehr als 50 Prozent eines Lebensmittels ausmachen. Für Lebensmittel, die überwiegend aus Ei bestehen, könnte sich die Kennzeichnung zukünftig verbessern.

Die Bezeichnung „Ei“ steht für das Hühnerei. Bei Eiern anderer Geflügelarten muss die Tierart eindeutig gekennzeichnet sein.

(Stand: 12.12.2013)

Ein Beitrag / Verbrauchertipp unserer/s Leserin/s Silke Wehner aus Frankfurt am Main in Hessen.


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