Umstrittene Nutzerbedingungen bei Facebook: Jetzt wird’s persönlich

Facebook ändert seine Bestimmungen zum Daten­schutz und zur Werbung. Noch können Nutzer unterbinden, dass sie ganz persönlich in Werbeanzeigen auf Facebook einge­bunden werden. Doch das ändert sich möglicher­weise bald. test.de fasst die kommenden Änderungen zusammen und erklärt, wie man derzeit noch die sogenannte personalisierte Werbung unterbindet.

Streit um personalisierte Werbung auf Facebook

20 Millionen US-Dollar – diese Summe muss Facebook zahlen, weil das Unternehmen die Namen und „Gefällt-mir“-Angaben von Mitgliedern für Werbe­zwecke genutzt hat, ohne die User zuvor um Erlaubnis zu fragen. Darauf haben sich das soziale Netz­werk, seine Nutzer und Daten­schutz­organisationen in einem Vergleich vor einem US-Gericht geeinigt. Und das Unternehmen hat daraus gelernt: Allerdings nicht etwa, dass es künftig nicht mehr die Daten seiner Mitglieder an Werbe­kunden verkaufen darf – sondern dass es die Nutzer dazu bringen muss, dieser Praxis zuzu­stimmen.

Zwei wichtige Details der neuen Bestimmungen

Alle Facebook-Nutzer haben nun per Email die Information erhalten, dass Facebook seine Daten­schutz­bestimmungen ändert. Wann genau die Änderungen wirk­sam werden, hat das Unternehmen noch nicht mitgeteilt. Die beiden wichtigsten Neuerungen:

    • Unbe­schränkte Werbe­möglich­keit. Facebook räumt sich das Recht ein, Namen, Profilbild sowie „Inhalte und Informationen“ von Mitgliedern für Werbe­zwecke zu nutzen.
    • Keine Kenn­zeichnung. Facebook räumt sich das Recht ein, Werbeanzeigen einzublenden, ohne sie als Werbung zu kennzeichnen.

Zwar fordert Facebook seine Nutzer dazu auf, die neuen Bestimmungen zu kommentieren. Ob das börsennotierte Unternehmen aber auf kritisches Nutzer-Feedback eingeht, ist ungewiss. Tatsache ist: Werbung ist die Haupt­einnahme­quelle von Facebook – und je persönlicher Werbung erscheint, desto effektiver wirkt sie. Wenn Nutzer sehen, dass ihre Freunde ein bestimmtes Unternehmen mögen, ist das deutlich glaubwürdiger als eine herkömm­liche Werbeanzeige.

So können Sie derzeit die Werbung unterbinden

Derzeit bewirken die neuen Daten­schutz­bestimmungen keine großen Änderungen. Persönliche Daten hat das soziale Netz­werk bisher schon für Werbe­zwecke genutzt. Nutzer können jedoch unter „Privatsphäre-Einstellungen“ > „Werbeanzeigen“ Vorgaben machen. Sie können dort per Klick entscheiden, ob „niemand“ oder „nur Freunde“ sehen sollen, welche Unternehmen ihnen gefallen.

Tipp: Öffnen Sie die Screens­hots links. Jeweils rot hervorgehoben sind die Orte im Facebook-Menü, an denen Sie einen Klick machen müssen, um zum Einstell­punkt für die Werbung zu kommen. Dort ange­kommen, müssen Sie die Option „Niemand“ wählen – und „Änderungen speichern“ nicht vergessen!

Keine klaren Antworten von Facebook

Es ist fraglich, ob diese Einstell­möglich­keit auch in Zukunft noch bestehen wird. In den neuen Daten­schutz­bestimmungen findet sie keine Erwähnung mehr – Facebook könnte sie also abstellen. Auf die Frage von test.de, ob die Nutzer den Unternehmen die Werbung mit persönlichen Daten auch zukünftig komplett untersagen können, kam kein klares „Ja“. Facebook antwortete: „Die Verdeutlichungen im Text ändern nicht die Art, wie wir Werbung für Nutzer zeigen. Die Menschen haben weiterhin die Einstellungs-Möglich­keiten festzulegen, mit wem sie Inhalte oder Informationen teilen wollen. Und an diese Einstel­lungen halten wir uns.“ Eine Interpretationsmöglich­keit der verschwurbelten Antwort: Die Option, die Werbung mit persönlichen Daten ganz zu unterbinden, könnte tatsäch­lich entfallen. Bestehen bliebe für Nutzer nur die Möglich­keit, den Empfänger­kreis von eigenen Beiträgen zu regulieren (zum Beispiel „nur Freunde“ oder „öffent­lich“). Die Frage von test.de, welche weiteren „Inhalte und Informationen“ der User denn künftig neben Namen und Profilbild noch Werbe­zwecken dienen sollen, beant­wortete das Unternehmen nicht.

Der Werbung zustimmen oder das Profil löschen

Sollte die Einstell­möglich­keit zukünftig entfallen, gibt es für kritische Facebook-Nutzer dann wohl nur noch eine Form des Wider­spruchs gegen die neuen Bestimmungen. Sie müssten ihr Facebook-Profil löschen. Denn wenn User ihr Profil nach Inkraft­treten der neuen Bestimmungen weiterverwenden, wertet das Unternehmen dies als Zustimmung. Und recht­lich gegen das soziale Netz­werk vorzugehen, ist schwierig. Es ist bereits fraglich, ob sich Facebook über­haupt deutschem Recht unterwerfen muss. Bisher hat sich das Unternehmen oft hinter irischen oder amerikanischen Daten­schutz­gesetzen verschanzt.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Lea Hauser aus Lauingen in Bayern.
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