Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 04.03.2019 (Unverändert gültig seit: 13.09.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise

Die ugandischen Sicherheitsbehörden haben am 13. September 2014, nach eigenen Angaben einen Terroranschlag  der Al-Shabab-Miliz in Kampala vereitelt. Dabei wurden mehrere Personen festgenommen. Es ist zurzeit unklar, gegen welches Ziel sich dieser Anschlag richten sollte. Die Sicherheitsoperationen der örtlichen Behörden halten noch an. Es wird zu besonderer Vorsicht und erhöhter Wachsamkeit geraten. Insbesondere sollten Menschenmengen und öffentliche Plätze einstweilen gemieden werden

Um eine Ausbreitung von  Ebola nach Uganda zu verhindern, müssen Reisende bei Einreise nach Uganda ein Gesundheitsformular zur Feststellung möglicher Ebola-Indikatoren ausfüllen. Reisende mit hohem Fieber und solche aus Westafrika müssen mit ärztlicher Untersuchung, bei begründetem Verdacht einer Ebola-Infektion auch mit Zurückweisung rechnen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die Unruhen im Osten der Demokratischen Republik Kongo und im Südsudan haben  gelegentlich Auswirkungen auf angrenzende Gebiete in Uganda, insbesondere durch Zustrom von Flüchtlingen.. Da nicht auszuschließen ist, dass Gefechte zwischen kongolesischer Armee und Rebellen auch in unmittelbarer Grenznähe zu Uganda stattfinden, sollte eine Annäherung direkt an die ugandisch-kongolesische Grenzlinie im Südwesten und Westen Ugandas vermieden werden. Besuche der ugandischen Nationalparks in diesem Gebiet und in den anderen Regionen Ugandas sind möglich.

Verhalten in der Öffentlichkeit

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich. Seit Unabhängigkeit Ugandas ist keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt. Eine aktive Verfolgung Homosexueller durch Staatsorgane findet nicht statt. Homosexualität ist jedoch quer durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt. Zurückhaltung wird auch bezüglich des Tragens vielfach als unangemessen empfundener Kleidung (z. B. kurze Miniröcke) empfohlen.

Terrorismus

Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern dieser Region, auch in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten.

Zuletzt kam es am 11. Juli 2010 in der Hauptstadt Kampala zu Bombenanschlägen, bei denen es Todesopfer und viele Verletzte gab. Auch weiterhin ist von einer Gefährdung insbesondere weicher Ziele auszugehen.

Demonstrationen aus politischen und sozialen Gründen können sich spontan entwickeln und unvorhersehbar eskalieren. In der Vergangenheit – u.a. im September 2009 und im Frühjahr 2011 sowie bei Stammeskonflikten im Westen Ugandas im Juli 2014 – kam es dabei zu Todesfällen. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Kriminalität

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte – mit Ausnahme der größeren Straßen im Zentrum Kampalas, die als relativ sicher gelten – auf Spaziergänge verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Außenbezirke der Hauptstadt. Nachtfahrten mit dem Kfz sind innerhalb von Kampala sowie auf der Strecke Kampala – Entebbe/Flughafen möglich. Aufgrund schlecht beleuchteter Straßen, mangelnder Verkehrssicherheit vieler Fahrzeuge und der Fahrweise von Verkehrsteilnehmern wird aber empfohlen, auf Nachtfahrten möglichst zu verzichten. Auch bei Tagesfahrten in städtischen Bereichen sollten Fenster und Türen regelmäßig von innen verschlossen bleiben, da es zu Diebstählen aus Fahrzeugen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr (Stau, Kreuzungen) bzw. verringertem Verkehrsfluss kommen kann. Besondere Vorsicht ist im Kreuzungsbereich um den Clock Tower und die Industrial Zone in Kampala  angebracht. Taschen sowie andere Wertgegenstände sollten daher unbedingt verdeckt transportiert werden.

Wegen des deutlich erhöhten Unfallrisikos wird von der Nutzung von Motorradtaxis („Boda Bodas“) grundsätzlich abgeraten. Darüber hinaus kommt es immer wieder, insbesondere nachts, zu teilweise schwerwiegenden Übergriffen von Motorradtaxi-Fahrern auf unbegleitete Passagiere. Insbesondere das bei jungen Leuten beliebte Partyviertel Kissementi mit seinen Bars und Clubs war dabei Ausgangspunkt.

Reisen über Land

Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb von Uganda generell zu Vorsicht und Wachsamkeit.

Bei Reisen in die Region Karamoja im Nordosten sollte ein Aufenthalt direkt an der Grenze zu Kenia vermieden werden, da entlang der Grenze ein erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden (Viehdiebe) besteht. Ein Besuch des Kidepo-Nationalparks ist möglich, man sollte auch hier einen deutlichen Abstand zur südsudanesischen Grenze wahren und nur in Begleitung erfahrener Führer oder Reiseveranstalter reisen.

Aktuelle Information zur Situation in touristischen Zielgebieten können bei der Uganda Wildlife Authority (www.ugandawildlife.org ), beim Uganda Tourism Board (www.visituganda.com)  und der Uganda Tourism Association (rwww.ugandatourismassociation.org ) eingeholt werden. Bitte formulieren Sie Ihre Anfragen auf Englisch.

Straßenverkehr/Fahrten zum Flughafen Entebbe

Bei Reisen über Land, die in der Regel mit einem Kraftfahrzeug erfolgen, sollte ein zuverlässiges lokales Reiseunternehmen in Anspruch genommen werden. Erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund technischer Mängel an ugandischen Kraftfahrzeugen und überhöhter Geschwindigkeiten. Nächtliche Fahrten außerhalb Kampalas sind im besonderen Maße unfall- und überfallgefährdet und sollten unterlassen werden.

Für Fahrten mit Taxis auf der 45 km lange Straßenverbindung zwischen Kampala und dem internationalen Flughafen Entebbe sollten nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen herangezogen werden (beim Reiseveranstalter oder im Hotel zu erfragen). Bietet das Hotel einen Bustransfer vom und zum Flughafen, sollte dieser genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen verschärft wurden, so dass die Fluggesellschaften empfehlen, 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

In Entebbe ist das Malariarisiko deutlich höher als in Kampala. Da viele Flüge abends und nachts abgehen, sollte an verstärkten Mückenschutz und ggf. Kurzzeitprophylaxe mit Malarone gedacht werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Ohne englische Sprachkenntnisse ist Reisen in Uganda schwierig.

Geld/Kreditkarten

Ugandischerseits gibt es keine Anzeigepflicht oder Beschränkungen bei der Mitnahme (Ein- und Ausfuhr) von Devisen oder ugandischem Bargeld. Gegebenenfalls sind Beschränkungen im Abreise- oder Zielland zu beachten (z.B. Anzeigepflicht ab 10.000E bei Reisen aus oder in die Europäische Union). Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. US-Dollar werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Reiseschecks erzielen einen ungünstigen Umtauschkurs und können nur in größeren Städten eingelöst werden. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der EC-Karte (Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder EC-Karte abgehoben werden kann, schwankt erheblich und bewegt sich zwischen 250.000 und 700.00 UGX pro Tag.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja mit Lichtbild

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen ab Einreise mindestens noch sechs Monate lang gültig sein.
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum. Visa können vor Reiseantritt bei dem von der ugandischen Botschaft beauftragten Unternehmen Bridge Corporation in Berlin auf dessen Webseite www.bridge-corporation.com beantragt werdenDie bewilligte Aufenthaltsdauer wird bei Einreise nach nicht immer nachvollziehbaren Kriterien festgelegt und handschriftlich in den Pass eingetragen. Sie entspricht nicht in jedem Falle der bei Beantragung des Visums beantragten Aufenthaltsdauer.

Einreisevisa werden auch am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen, gültig für 30 Tage, gegen eine Gebühr von derzeit 50 US-Dollar ausgestellt. Visa mit längerer Aufenthaltsdauer sowie für mehrere Einreisen (multiple entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt. Wird die bei Einreise in den Pass eingetragene Aufenthaltsdauer überschritten, ist pro Tag eine Geldbuße von 70.000 UGX fällig. Reisende sollten deshalb genau prüfen, welche Aufenthaltsdauer in ihren Pass bei Einreise eingetragen wurde, und erforderlichenfalls innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. Pass oder Passkopie sollten während des Aufenthalts stets mitgeführt werden.

Uganda, Ruanda und Kenia haben 2014 ein spezielles gemeinsames EAC-Touristenvisum eingeführt, das zur Einreise in alle drei Länder Uganda, Ruanda und Kenia berechtigt und 90 Tage gültig ist. Auch dieses Visum kann auf der Webseite www.bridge-corporation.com beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.

Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.

Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren. Im Zweifelsfalle sollte zuvor gefragt werden.

Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.

Seit 2004 besteht ein umfassender Schutz der Nichtraucher in Uganda. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Uganda gehört zu den von der WHO identifizierten Gelbfieberinfektionsgebieten. Eine Impfung für alle Reisenden ab dem 9. Lebensmonat wird wegen immer wieder vorkommender Ausbrüche vor Einreise dringend empfohlen. Gelbfieberimpfstoff ist in Uganda nicht immer verfügbar. Uganda fordert derzeit noch eine Auffrischimpfung alle 10 Jahre.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung),  Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken  und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Tollwutimmunglobulin ist im Land nicht sicher verfügbar.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.

Eine Malariaprophylaxe mit Medikamenten (Chemoprophylaxe) ist daher dringend empfohlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

·         körperbedeckende ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

·         besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,

·         unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Für 2009 wurde geschätzt, dass 6,5 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind, insgesamt leben in Uganda ca. 1 Mio. Menschen mit HIV/AIDS. Die Tendenz ist steigend. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Sporadisch werden – nicht nur lokal beschränkte, sondern sich ggf. auch weiter ausbreitende Choleraausbrüche – gemeldet. In der Vergangenheit waren davon zumeist Flüchtlingslager im Westen an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo, in Einzelfällen aber auch Armutsviertel in Kampala betroffen.
Auch traten in der Vergangenheit immer wieder Typhusfälle (zuletzt im Osten des Landes, Bukwo-Distrikt) auf. Eine Choleraimpfung kann in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen (z. B. Katastropheneinsatz) u. U. indiziert sein.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.

Einige Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Uganda konsequent abgesehen werden. Auch angeblich sichere Gewässer und auch der Nil stellen ein Risiko dar. Lokale Informationen, angebliches Insiderwissen, dubiose Merkblätter lokaler Kliniken, Vereine oder sonstiger Lobby-Gruppen und die „Erfahrungen“ Ortsansässiger sind mit äußerster Vorsicht zu werten. Laut Aussage des WHO Landesbüros in Kampala sind alle Süßwassergewässer Ugandas bilharzioseinfestiert.

 

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In den Nationalparks des Landes, insbesondere dem Murchison-Falls National Park, besteht ein geringes, aber dennoch relevantes Infektionsrisiko, sich mit dem Erreger der Schlafkrankheit zu infizieren. Er wird durch tagaktive aggressive Tsetsefliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Stiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Afrikanisches Zeckenbissfieber

Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever).
Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z. T. sehr stechagressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam. Schutz ist nur durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr möglich.

Hepatitis E

Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht, Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Die Infektion erfolgt durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertes Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert. Da es eine Impfung gegen dieses Virus derzeit nicht gibt, empfiehlt sich insbesondere für Schwangere, die o. g. Hygieneregeln zu beachten

Virale hämorrhagische Fieber

Zu den in Uganda immer wieder auftretenden hämorrhagischen Fiebern zählen das Krim-Kongo-Hämorrhagische Fieber (CCHF) sowie die Gelbfieber-, Marburg Virus- und Ebola Virus-Infektionen.
Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine deutliche Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
Gelbfieber wird durch tagaktive Stechmücken, CCHF durch den Stich infizierter Zecken und beim Kontakt mit Blut und Fleisch infizierter Tiere übertragen.
Marburg- und Ebola-Infektionen treten in Zusammenhang mit Kontakten zu Fledermäusen auf. Infektionen nach dem Besuch von Fledermaushöhlen in Fort Portal in West-Uganda, sowie der „Python“-Höhle im Maramagambo-Wald (Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes) sind bekannt geworden.
Für alle hämorrhagische Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.

Vorsichtsmaßnahmen:

·        Impfung gegen Gelbfieber

·        Meiden von Fledermaushöhlen und sonstigen Ansammlungen dieser Tiere

·        Meiden von Kontakt mit rohem Wildfleisch insbesondere von Affen („bush meat“)

·        Meiden von Schlachthöfen oder anderen Tierschlachtungen und Kontakt zu Tierblut

·        Anwenden von Hautabwehrmitteln gegen Mücken und Zecken, auch tagsüber

·        Fernhalten von Krankenhäusern und Meiden von erkrankten Personen und deren Körperflüssigkeiten

Aktuelle Hinweise zu Ebola- und Marburgvirus-Erkrankungen in Uganda veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO regelmäßig auf der Website http://www.afro.who.int/

Nodding Disease

Diese bisher nur bei einheimischen Kindern auftretende Nervenerkrankung ist nur wenig erforscht. Infektion mit Filarien (Onchozerkiasis – Flußblindheit), Fehlernährung und genetische Faktoren oder eine Kombination von Ursachen wird vermutet. Für Reisende besteht keine Gefahr.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Weitere Gesundheitsgefahren

In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de)

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen. Versicherungen sollten sofort bei Behandlungsbeginn kontaktiert werden (Telefonnummer mitführen!). Ungeachtet dessen hat der Patient fast immer Vorkasse zu leisten und später mit der Versicherung abzurechnen. Für alle Touristen wird der Abschluss einer lokalen Evakuierungsversicherung bei AMREF-Flying Doctors empfohlen. Dies kann über das Internet vor Reisebeginn erfolgen (http://www.amrefgermany.de/flying-doctors/touristenmitgliedschaft/). Die Karte mit den Nummern der Alarmzentrale in Nairobi sollte man mit sich führen.

Auch bei nur kurzen Aufenthalten wird die Eintragung in die Deutschenliste der Botschaft (http://service.diplo.de/registrierungav) empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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