Rente – Lieber länger arbeiten – Renten-Ratgeber

Nicht jeder möchte sich mit 65 zur Ruhe setzen. Wer weiter arbeitet, den belohnt die Rentenkasse mit Zuschlägen.

Endlich den wohl verdienten Ruhestand genießen? Nicht unbedingt! Rund die Hälfte aller Erwerbstätigen ab 55 Jahren kann sich vorstellen, auch im Rentenalter einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Das ergab eine Erhebung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Als Antrieb, länger zu arbeiten, nannten die Befragten finanzielle Gründe und Freude an der Arbeit, Pflege sozialer Kontakte und den Ansporn, geistig fit zu bleiben.

Die Rente kann warten
Wer in der bisherigen Firma bleiben möchte, sollte diese Möglichkeit frühzeitig prüfen. Seit der letzten Rentenreform dürfen Arbeitsverträge im Ruhestandsalter mehrfach befristet verlängert werden. Jedoch müssen Sie und Ihr Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich vereinbaren, bevor Sie die Altersgrenze erreicht haben.

Darf es ein bisschen mehr sein?
Wer seine Rente aufschiebt, kann sich über Zuschläge von der Rentenversicherung freuen. Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, gibt es 0,5 Prozent mehr. Nehmen Sie die Rente beispielsweise erst ein Jahr später in Anspruch, bekommen Sie monatlich 6 Prozent mehr Rente – und das ein Leben lang. Aber: Wer den Renteneintritt auf später verlegt, muss mit höheren Steuern rechnen. Gehen Sie 2O15 in Rente, haben Sie 70 Prozent Ihrer Rente zu versteuern. 2016 erhöht sich für Neurentner der steuerpflichtige Anteil auf 72 Prozent. Die Anhebung um jährlich 2 Prozentpunkte setzt sich bis 2020 fort, danach um 1 Prozentpunkt.

Als Rentner arbeiten
Auch wer bereits die gesetzliche Rente bezieht, darf seine Einkünfte aufstocken. Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie beliebig und ohne Einbußen hinzuverdienen. Ihren Job müssen Sie dann Ihrem Rentenversicherungsträger auch nicht melden.

Wer Kürzungen riskiert
Anders sieht es aus, wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind. Dann können hohe Einkünfte aus dem Nebenjob die Rente schmälern. Die Rentenversicherung zahlt dann nur einen Teilbetrag aus. Bis zu 450 Euro monatlich können Sie aber ohne Einbußen hinzuverdienen. Zweimal pro Kalenderjahr dürfen Sie den Grenzbetrag sogar überschreiten bis zum doppelten Wert, also 900 Euro. Das lohnt sich beispielsweise, wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf das Konto eingeht oder Ihnen der Vorgesetzte die Überstunden ausgleicht. Melden Sie Ihre Erwerbstätigkeit unbedingt Ihrem Rentenversicherungsträger.

Bevor Sie starten
Holen Sie sich Rat bei der Deutschen Rentenversicherung, etwa unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800-10004800. Weitere Infos liefert die Broschüre „Altersrente: So viel können Sie hinzuverdienen“ der Deutschen Rentenversicherung. Fragen Sie zudem einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe-Verein, mit welchen Abgaben und Steuern Sie zu rechnen haben, wenn Sie die Rente aufschieben oder als Rentner mit Job arbeiten.

1. Tipp – Kontrolle ist besser
Wenn Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert sind, erhalten Sie zu bestimmten Zeitpunkten Ihren Versicherungsverlauf zugeschickt. Dieser informiert Sie darüber, welche Daten aus Ihrer Versicherungsbiografie die Deutsche Rentenversicherung gespeichert hat. Er ist zudem die Grundlage der späteren Rentenberechnung. Der Versicherungsverlauf muss vollständig sein, damit Ihre Rente richtig berechnet werden kann.

2. Tipp – Rentenverlauf klären
Wer mindestens 27 Jahre alt ist und 5 Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt hat, bekommt erstmals den Versicherungsverlauf zusammen mit der Renteninformation zugeschickt. Sobald Sie 43 Jahre alt sind, erhalten Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung. Ab 55 gibt es alle drei Jahre zur Rentenauskunft auch einen Versicherungsverlauf.

3. Tipp – Belege nach reichen
Prüfen Sie den Versicherungsverlauf unbedingt auf Lücken. Zwar werden der Deutschen Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten heute automatisch gemeldet. Es gibt aber auch Zeiten, die Sie selbst beantragen und durch Belege nachweisen müssen – beispielsweise Schul-, Studien- und Kindererziehungszeiten, eventuell auch eine Beschäftigung in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte. Wenn Sie noch Belege wie Zeugnisse, Versicherungskarten, Nachweise über Krankheitsphasen haben, die bislang nicht im Versicherungsverlauf gespeichert sind, reichen Sie diese zusammen mit dem ausgefüllten Fragebogen zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

4. Tipp – Fehler gefunden
Sie haben nach Erhalt des Rentenbescheides im Versicherungsverlauf ungeklärte Lücken entdeckt und vermuten eine fehlerhafte Rentenberechnung? Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Rentenversicherungsträger, um den Bescheid prüfen zu lassen. Dies können Sie schriftlich oder persönlich in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenlos veranlassen.

5. Tipp – Ihr Recht
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Genaueres darüber erfahren Sie in Ihrem Bescheid unter „Ihr Recht“. Auch nach Ablauf der Frist können Sie jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen. In jedem Fall sollten Sie eine Begründung und die bisher nicht eingereichten Unterlagen beifügen.“

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Tom Fürstenau aus Bonn in Nordrhein-Westfalen.
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