Reiserücktrittskosten-Versicherung online abschließen? – Versicherungs-Ratgeber

Laut Statistik musste jeder zwölfte Urlauber seine gebuchte Reise schon einmal verschieben oder absagen. Reisende können eine Reiserücktrittskostenversicherung online abschließen und sich damit vor den hohen Stornierungskosten schützen.

Die Reiseversicherung für den Rücktritt vom Urlaub gilt jedoch nur für unverschuldete Stornierungsgründe wie eine schwere Erkrankung des Reisenden, Schwangerschaft, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, hohe Eigentumsschäden durch Naturgewalten und Tod. Andere persönliche Gründe, die zu einer Absage des Urlaubs führen, werden von der Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt.

Da die Tarife für die Reiserücktrittskostenversicherung sehr teuer ausfallen, sollten Urlauber vor einem Versicherungsabschluss zunächst abwägen, ob sich die Zusatzoption für sie auch lohnt. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt im Regelfall 75 Prozent der anfallenden Reisekosten. Urlauber sollten die Reiserücktrittskostenversicherung online mindestens vier Wochen vor Reiseantritt buchen, um die Versicherungsleistung auch in Anspruch nehmen zu können. Grundsätzlich fällt der Rückerstattungsbetrag bei einer rechtzeitigen Stornierung höher aus als bei einer Absage der Reise in letzter Minute.

Auch wenn die Reiserücktrittskostenversicherung online abgeschlossen wird, erhöht die Reiseversicherung den Reisepreis oder stellt eine vergleichbar teure Zusatzoption dar. Aus diesem Grund können Pauschalreisende auf die Rücktrittsversicherung verzichten, die den Reisepreis sogar verdoppeln kann. Für günstige Flüge oder Billigreisen ist die Rücktrittsoption ebenso wenig geeignet: Eine Stornierung fällt meist kostengünstiger aus.

Empfehlenswert ist die Reiserücktrittsversicherung hingegen für Exklusivreisen im oberen Preissegment, die lange im Voraus gebucht werden. Auch Urlauber, die an einer chronischen Erkrankung leiden, erhalten mit der Reiseversicherung die hohen Urlaubskosten rückerstattet. Die Reiserücktrittskostenversicherung kann dabei günstiger abgeschlossen werden als bei einem Makler und wird im Idealfall mit der Reiseabbruchversicherung kombiniert. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten für einen Urlaub, der bereits angetreten wurde und plötzlich abgebrochen werden muss.

Wenn das Flugpersonal streikt oder sich die politische Lage im Urlaubsland verschlechtert, übernimmt die Rücktrittsversicherung jedoch nicht.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
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