Ladungssicherung im Pkw – Verkehrsratgeber

Egal ob nach erledigten Einkäufen, auf dem Arbeitsweg oder auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub: Immer wieder bietet sich das Bild von vollgepackten Pkw, deren Ladung nicht richtig verstaut ist. Solange kein Unfall passiert, sehen viele Autofahrer dies nicht als Problem an, doch bei einer Notbremsung oder einem Aufprall kann fehlende Ladungssicherung fatale Folgen haben. Worauf muss man achten, damit einer sicheren Fahrt nichts im Weg steht?

Die richtige Ladungssicherung im Pkw ist nicht nur Pflicht, sondern auch überlebenswichtig. Dennoch sind laut seit vielen Jahren unveränderter Statistik 90 Prozent aller Ladungen gar nicht oder nur völlig unzureichend gesichert, was mit Bußgeldern in Höhe von aktuell 10 bis 300 Euro und 1 bis 3 Punkten im Verkehrsregister bestraft werden kann. Vor allem in der Urlaubszeit und vor und nach den Schulferien lässt sich erkennen, dass sich das Reisegepäck in vielen Autos bis unter das Dach stapelt und selten fachgerecht gesichert ist. Fehlerhaft verstautes Gepäck wird jedoch in Notsituationen zur tödlichen Gefahr, denn während des Transports wirken gerade bei Brems- und Anfahrmanövern sowie Kurvenfahrten extreme Trägheits- bzw. Fliehkräfte. Bei einem Crash mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h werden lose Gegenstände mit dem 30- bis 50-Fachen des Eigengewichts nach vorne katapultiert und treffen im ungünstigsten Fall einen Mitfahrer.

Vor der Beladung des PKW muss der Fahrer bzw. Halter zuerst in der Zulassungsbescheinigung bzw. Kfz-Schein oder der Betriebsanleitung nachlesen, welches zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden darf. Außerdem muss er darauf achten, dass die Scheinwerfer nach der Beladung richtig eingestellt sind, damit entgegenkommende Autofahrer nicht geblendet werden. Wegen der starken Gewichtsveränderung des Wagens empfiehlt es sich, den Reifendruck zu kontrollieren, denn Kraftstoffverbrauch und Verschleiß steigen bei zu wenig Luft im Reifen.

Nach § 22 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Ladung in und auf Fahrzeugen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin und her rollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Um dies zu gewährleisten, gibt es zwei Arten der Ladungssicherung: die kraftschlüssige und die formschlüssige. Bei der ersten fixieren Fahrzeugführer das Gepäck mithilfe von Gurten auf dem Transportboden. Bei der zweiten wird durch lückenloses Stapeln und Schichten der bewegungsspielraum der Ladung so eingeschränkt, dass nichts verrutscht. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass die schweren Teile unten und die leichteren oben liegen. Dabei das Ladegut jedoch nie über die Oberkante der Rücksitzlehne stapeln, sonst kann es passieren, dass die Windschutzscheibe bei starkem Bremsen durchschlagen wird. Ist die höhere Stapelung jedoch nicht zu vermeidbar, muss ein stabiles Laderaumgitter oder Gepäcknetz eingebaut werden. Außerdem: die Hutablage für eine gute Sicht nach hinten freilassen.

Auch Sportgeräte, wie Fahrräder oder Skier, stellen innerhalb des Autos eine Gefahr dar, sodass der Fahrer sie besser auf entsprechenden Trägersystemen oder dachboxen transportiert. Dabei ist jedoch auf eine fehlerfreie Montage zu achten, damit sich die Vorrichtungen während der Fahrt nicht lösen. Die maximal zulässigen Gewichte müssen ebenfalls beachtet werden. Als Beispiel: Nur, weil auf einem Fahrradträger 4 Fahrräder Montiert werden können, bedeutet das noch lange nicht, dass dieser Fahrradträger auch an jedem Fahrzeug angebracht werden darf. In der Regel ist bei max. 70 kg Schluss. Für die maximale Dachbeladung gilt das gleiche. Ansonsten muss damit gerechnet werden, dass Fahrradträger bzw. Dachboxen während der Fahrt einfach abreißen und auf die Fahrbahn fallen. Kann dem Fahrer die Nichtbeachtung der maximal zulässigen Gewichte nachgewiesen werden, was sowohl den Versicherungen, wie auch der Staatsanwaltschaft in der Regel nicht schwer fällt, können Verweigerung des Versicherungsschutzes und Anklagen wegen schlimmstenfalls fahrlässiger Tötung die Folge sein.

Wer ein Tier im Auto mitführt muss daran denken, dass dieses gesetzlich eine „Ladung“ ist, sodass der Fahrer auf die richtige Sicherung des Vierbeiners achten muss. Je nach Größe des Tieres bieten sich hier Transportboxen, Einbaukäfige oder passende Geschirre mit einer sicheren Verbindung mit dem Gurtschloss an.

Beachten Sie immer den Grundsatz: Ein Pkw ist ein Personenkraftwagen und kein Lastkraftwagen (Lkw)!

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ken Fohler aus Gehren in Thüringen.
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